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Arms Trade Treaty: neuer Anlauf oder letzte Chance?

Von Robert Lindner (Oxfam Deutschland e.V.)

Drei Monate nach dem Scheitern der Konferenz zur Kontrolle des Waffenhandels in New York entschied die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die Verhandlungen 2013 wieder aufzunehmen. Ende Oktober hatte der Wirbelsturm „Sandy“ das Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York lahmgelegt. Doch wenige Tage später waren die Beratungen in der UN-Generalversammlung schon wieder in vollem Gang. Am 7. November, dem letzten Sitzungstag des Abrüstungsausschusses, stand eine wegweisende Resolution zur Abstimmung. Ziel war es, die im Sommer festgefahrenen Verhandlungen über ein globales Waffenhandels-Kontrollabkommen (Arms Trade Treaty, kurz: ATT) wieder in Gang zu bringen. Dies gelang mit einer Deutlichkeit, die kaum jemand erwartet hatte: 157 Ja-Stimmen, 18 Enthaltungen und (erstmals bei einer ATT-Resolution!) keine Gegenstimme. Ebenso einflussreiche wie schwierige Staaten in Sachen ATT, wie die USA, Indien und China, hatten diesmal mit Ja gestimmt – und auch Simbabwe, das noch 2009 als einziger Staat gegen die Vorgänger-Resolution votiert hatte.

Die neue Resolution macht den Weg für eine Wiederaufnahme der ATT-Gespräche frei und legt als Termin für die zweite Verhandlungskonferenz den 18. bis 28. März 2013 in New York fest. Inhaltliche Grundlage ist eben jener Vertragsentwurf, der bei der gescheiterten Vorgängerkonferenz im vergangenen Juli erarbeitet wurde.

Hürden und Auswege

Ein schneller Verhandlungserfolg ist dennoch nicht zu erwarten. Die größte Hürde für eine Einigung, der Zwang zum Konsens bei der Beschlussfassung, besteht nämlich weiterhin. Angesichts der nach wie vor sehr großen inhaltlichen Differenzen innerhalb der Staatengemeinschaft wird sie im kommenden Frühjahr ebenso schwer zu überwinden sein wie im vergangenen Sommer. Jeder Staat hat ein faktisches Vetorecht, mit dem er die Verhandlungen erneut zum Scheitern bringen kann.

Die Resolution öffnet jedoch auch einen Ausweg: Im Fall erneuter Uneinigkeit können die Verhandlungen an die UN-Generalversammlung zurückverwiesen werden. Diese wäre dann nicht mehr an einen Konsens gebunden und könnte noch im Jahr 2013 ein Abkommen im Mehrheitsverfahren beschließen.

Qualität versus Universalität

Schon jetzt scheint dem Arms Trade Treaty eine große Staatenmehrheit sicher zu sein. Fraglich ist lediglich, ob es auch die nötige inhaltliche Qualität geben wird. Oxfam und Control Arms haben in ihrem Positionspapier „Finishing the Job: delivering a bullet-proof ATT“ dargelegt, welche inhaltlichen Mängel im bestehenden Vertragsentwurf unbedingt beseitigt werden müssen. Denn nur, wenn das Kontrollabkommen auch ausreichend „starke“ Bestimmungen enthält, kann es künftig Menschen weltweit besser vor unverantwortlichen Waffenlieferungen und deren Folgen schützen.

Campaign against Arms Trade wird mit dem „Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet

Den Handel mit Waffen reduzieren. Waffenhandel endgültig abschaffen. – So lässt sich das Ziel zusammenfassen, das die 1974 gegründete „Campaign against Arms Trade“ (CAAT) schrittweise erreichen möchte. Es scheint, als gäbe es auch 38 Jahre nach der Gründung noch viel zu tun. Das Vereinigte Königreich gilt seit Jahren als fünftgrößter Exporteur von Rüstungsgütern (Angaben von SIPRI), so wie die britische Firma BAE Systems seit Jahren als zweitgrößte Rüstungsfirma der Welt gilt. Mit knapp 100.000 Angestellten, einem Rüstungsanteil von geschätzt 95% und jährlichen Waffenverkäufen im Wert von rund 25 Milliarden Euro. (Angaben von SIPRI)

Und doch, es hat sich in den vergangenen Jahrzehnten etwas verändert, denn Waffenhandel ist zu einem Thema geworden, zu dem die Politik nicht mehr schweigen kann. Wie noch vor 38 Jahren. Mehr noch, es scheint derzeit einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu geben, dass die bestehende Praxis von Waffenexporten illegitim ist. – Selbst dann, wenn alles ganz legal ist.

Dieser Kulturwandel verdankt sich zu einem Gutteil der Arbeit von CAAT. So ist es nur zu begrüßen, wenn der diesjährige „Right Livelihood Award“ – also der „Preis für (auf-)richtige Lebensführung“ oder auch Alternativer Nobelpreis, wie er teilweise genannt wird – an CAAT verliehen wurd. Bzw. genauer „… für die innovative und effektive Kampagnenarbeit gegen den weltweiten Waffenhandel.“ Ausdrücklich geht es also nicht um das noch nicht erreichte Endziel, sondern um den Gesinnungswandel, den die Arbeit von CAAT ausgelöst hat.

Die Preisverleihung fand am 7. Dezember 2012 in Stockholm statt.

Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ wird mit dem Stuttgarter Friedenspreis ausgezeichnet

Für ein grundsätzliches Verbot von Waffenexporten setzt sich die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ ein. Zwar gibt es diese Kampagne erst seit wenigen Jahren, doch ähnlich wie ihre britische Vorgänger-Organisation wurde auch sie für ihr Engagement mit einem Preis geehrt, nämlich den in diesem Jahr zum zehnten Mal verliehenen „Stuttgarter Friedenspreis“. In seiner Laudatio erklärte Thomas Gebauer (medico international) seine Faszination, die er gegenüber dem Aktionsbündnis hegt:

„Seit über drei Jahrzehnten verfolge ich das friedenspolitische Engagement in Deutschland und zu keiner Zeit habe ich einen so großen Zusammenschluss erlebt, der sich gegen den Waffenhandel stark gemacht hat.“ Oder anders ausgedrückt: „Man braucht ein wenig Zeit, um sich durch die Namen von mehr als 100 Gruppen durchzuarbeiten, die mit Nachdruck auf ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten drängen.“

Klar sei jedoch auch: „die Forderung nach einem Stopp von Waffenexporten“ ist „nicht eigentlich neu; einzelne Organisationen und kleinere Bündnisse verlangen das schon seit vielen Jahren. Neu und überfällig ist, dass die Kritik am Waffenhandel nun von einer so breit getragenen Kampagne geführt wird – und allein deshalb schon sind wir den Initiatoren des „Aufschreis“ zu Dank verpflichtet.“

Auch in diesem Fall geht es also nicht so sehr um das schon Erreichte, wofür der Kampagne der Preis verliehen wird, sondern um das grundsätzliche Engagement bzw. die Vision, die sie in den zivilgesellschaftlichen Diskurs einbringt.

Auch die Tageszeitung Welt berichtete über die Preisverleihung und stellte in dem entsprechenden Beitrag das Engagement eines der Sprecher, Jürgen Grässlin, näher vor.

Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2011 – Teil 1

„Wenn wir es nicht liefern, liefern es andere.“ So lautet, auf eine Formel gebracht, ein mittlerweile schon recht abgedroschenes Argument, das – so will es das Klischee – von allen Rüstungsexport-Befürwortern vertreten wird. Was in der herkömmlichen Diskussion dieses „Arguments“ zu kurz kommt und nicht beachtet wird, ist der Perspektiv-Wechsel, der darin mit enthalten ist: Das „liefern andere“ enthält zwei Gewissheiten. 1.) Die heimische Rüstungsindustrie stellt keine einzigartigen Produkte her. Andere Unternehmen in anderen Ländern können ganz ähnliche Waffen herstellen. Und 2.) Waffen sind etwas, dessen Kauf nicht immer beworben werden muss, sondern für das es manchmal eine Nachfrage zu geben scheint. Ganz unabhängig davon, ob z. B. Bundeskanzlerin Merkel auf einen Staatsbesuch vorbei schaut oder nicht.

Den ehemaligen libyschen Rebellen z. B. wird nachgesagt, dass sie sich gegen die Armee Gaddafis erst durchsetzen konnten, nachdem das von der UN verhängte Waffenembargo gebrochen wurde und die westlichen Industrie-Staaten begonnen hatten, Waffen nach Libyen zu schicken.

Unter ethischen Gesichtspunkten ist Waffenhandel deshalb tatsächlich ein schwieriges Feld. Zu fragen ist nämlich nicht, ob Waffen verkauft werden dürfen oder nicht, sondern „lediglich“, wie sichergestellt werden kann, das am Ende nur jene Menschen Waffen besitzen – und in dem Umfang –, die sie auch wirklich brauchen.

Nichts anderes besagt im übrigen die Position, wie sie derzeit von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ vertreten wird, wenn ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten gefordert wird. Gemeint ist damit eben nicht, ein absolutes Exportverbot, sondern lediglich ein „grundsätzliches“, das in konkreten Situationen Ausnahmen von der Regel ausdrücklich zulässt.

Das System der Rüstungsexportkontrolle versucht genau dieses Problem zu lösen. Aus der Erfahrung heraus, dass Waffen – solange der umfassende Weltfrieden noch nicht verwirklicht ist – grundsätzlich notwendig sein können, stellt sich das Problem, wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht nur grundsätzlich vorhanden sondern auch gerecht verteilt sind. Nach Möglichkeit weltweit.

Der Lösungsansatz, den Rüstungsexportkontrolle propagiert, ist regelgeleitet. Soll heißen: Es werden Gesetze und allgemeine Normen (wie etwa die Politischen Grundsätze) erarbeitet und erlassen, die Verfahren etablieren, die sicherstellen sollen, dass nur die „Guten“ Waffen bekommen. Also all jene, denen wir zutrauen, dass sie „unsere“ Waffen nicht nur kaufen wollen, sondern denen wir sie gleichzeitig auch guten Gewissens verkaufen können, weil wir ihnen zutrauen, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen. Oder anders ausgedrückt: unter Achtung unserer Wertmaßstäbe. Also z. B. im Hinblick auf Demokratie und Menschenrechte.

Es steht außer Frage, perfekte Systeme gibt es nicht. Weder im Bereich der Technik – Fukushima hat es wieder einmal deutlich gemacht –, noch im Bereich von Regelwerken. Eine Kritik an der Rüstungsexportkontrollpolitik der Bundesregierung, die einfach am Rüstungsexportbericht ansetzt und etwa darauf hinweist, dass das Demokratieverständnis, das das Königshaus in Saudi-Arabien vertritt, nicht vollständig mit demjenigen deckungsgleich ist, das das Grundgesetz entwirft, macht es sich deshalb zu einfach. Nicht zuletzt, weil diese Kritik vollkommen systemkonform bleibt: Innerhalb des anerkannten Wertekanons (namentlich Demokratie und Menschenrechte) wird unter Hinweis auf die gegebenen Normen (namentlich die Politischen Grundsätze zum Rüstungsexport) darauf hingewiesen, dass die Kontrollpolitik inkonsistent sei. Und um die Kritik zu formulieren, werden die anerkannten Formen der öffentlichen Diskussion genutzt. Das ist nicht nur wenig kreativ oder tiefsinnig, sondern greift vor allem auch zu kurz, weil auf diese Weise die systemischen Inkonsistenzen aus dem Blick geraten.

Diese werden jedoch selbst durch den Rüstungsexportbericht dokumentiert. Insbesondere in den Hinweisen auf abgelehnte Rüstungsexportanträge. Entscheidend sind dabei jedoch nicht die abgelehnten Exportanträge in die so genannten Drittländer, sondern jene Ablehnungen, die Exportanträge in befreundete Partnerländer in EU und NATO betrafen. In der Logik des Systems kann es befreundeten Ländern gegenüber eigentlich keine Einschränkungen im Handel mit Rüstungsgütern geben. Die Gruppen der EU-Länder sowie der NATO und NATO-gleichgestellten Länder gelten als „privilegierte Bestimmungsländer“. (vgl. u. a. Rüstungsexportbericht 2011, S. 22) Sie können oder sollen in der Intention des Exportberichts „praktisch als Block betrachtet werden, da sie mit Blick auf Rüstungsgüterexporte weitgehend gleich behandelt werden“. (vgl. u. a. Rüstungsexportbericht 2011, S. 23). Gleich behandelt bedeutet im Sinn der Politischen Grundsätze (Kap. II Abs. 1), dass der Export von Waffen in diese Länder „grundsätzlich nicht zu beschränken [ist], es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist“. Der Grund für diese Vorzugsbehandlung ist einleuchtend: Von den Partnerländern in EU und NATO kann wohl berechtigt erwartet werden, dass sie den europäischen Wertekanon teilen und gemeinsame Sicherheitsinteressen haben.

Dennoch scheinen solche Beschränkungen mittlerweile fast schon keine Einzelfälle mehr zu sein. Ein Überblick über die Ablehnung von Exportanträgen in EU- und NATO- bzw. NATO-gleichgestellte Länder zeigt es:

JahrLandAnzahl der AblehnungenPosition AusfuhrlisteKriteriumWert in Euro
2006Bulgarien1A00017?
2006Schweiz1A0001?4150
2006Türkei3A0001A0016776126
2007Rumänien1A0015?5294
2008Türkei1A0006798000
2009Türkei2A000173170
2010Bulgarien3A0003A000182,732
2010Kroatien2A000176657
2010Türkei3A0001A0006 A0022?1081500
2011Bulgarien1A0005?12353
2011Italien1A00104c, 5b?
2011Kroatien2A000172070
2011Türkei2A0001A00217?
2011Zypern1A00017315
Gesamt24

Wirklich spektakulär ist es, wenn im Jahr 2010 der Verkauf von Kleinwaffen-Munition (A0003) nach Bulgarien abgelehnt wird, weil das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle die „Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland“ (Kriterium 2) nicht hinreichend gewährleistet sieht.

Skurril wirkt dagegen die Ablehnung eines Exportantrags nach Italien unter Hinweis auf Kriterium 4c: „die Wahrscheinlichkeit, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zu anderen

Zwecken als für die legitime nationale Sicherheit und Verteidigung des

Empfängerlandes verwendet wird“ und Kriterium 5b: „das Risiko, dass diese Militärtechnologie oder diese Militärgüter gegen ihre eigenen Streitkräfte oder die anderer Mitgliedstaaten oder befreundeter oder verbündeter Länder eingesetzt werden.“ Die Hintergründe dieses Geschäfts sind nicht bekannt. Dem Rüstungsexportbericht sind zu diesem Fall keinerlei weitere Informationen zu entnehmen.

Besorgniserregend stimmt jedoch, das immer und immer wieder auf Kriterium 7 verwiesen wird. Immer und immer wieder wird damit der Vorwurf formuliert, dass das Käuferland nicht bereit oder in der Lage ist, die Endbestimmungsvereinbarung zu gewährleisten. Demnach bestehe das „Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern […] oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen“.

Diese Genehmigungs-Ablehnungen formulieren weniger einen Vorwurf gegenüber dem Käuferland, als ein Eingeständnis. Das Eingeständnis, dass Waffen, sobald sie einmal in Umlauf gesetzt sind, nicht mehr kontrolliert werden können. Und die Ablehnung von Exportanträgen an befreundete Partnerländer „beweist“, dass die Ausnahme eben doch die Regel ist: Endverbleibserklärungen werden gebrochen. Selbst von Partnerländern. Erst Recht von allen anderen. Das von der Rüstungsexportkontrolle gesetzte Regelsystem, das einerseits davon ausgeht, dass wirklich nur Waffen, für die eine Exportgenehmigung vorliegt, ins Ausland verkauft werden, und andererseits darauf vertraut, dass die Käufer deutscher Waffen die jeweils gegebene Endverbleibserklärung auch einhalten, ist deshalb – eine Farce.

Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an den „Fall“ Mexiko: Seit 2010 wird Heckler & Koch vorgeworfen, wissentlich und gegen den Wortlaut der damaligen Exportgenehmigung G36-Schnellfeuergewehre in mexikanische „Unruheprovinzen“ geliefert zu haben. Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens, Peter Beyerle beteuert damals – laut Darstellung des Spiegel: „Wir haben auf die Verteilung der Waffen innerhalb Mexikos keinen Einfluss“.

Grundsätzlich stimmt das. Und man könnte – um nicht zu sagen – müsste an dieser Stelle hinzufügen: Das gilt für jede Waffe und jedes Land. Die Kontrolleure vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle wissen darum – oder könnten es wissen, wenn sie einen Moment innehalten würden und zur Kenntnis nehmen würden, dass die Existenz eines Schwarzmarktes für Waffen eine Realität ist. Und jede einzelne Waffe, die dort gehandelt wird, wurde irgendwann einmal legal hergestellt und in Umlauf gebracht. Die Kontrolleure wissen darum und können innerhalb ihres Regelsystems nichts dagegen tun. Das ist der eigentliche Skandal der deutschen Rüstungsexportkontrollpolitik.

Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2011 – Teil 2

Es ist erstaunlich, welch unterschiedliche Schlüsse aus statistischen Daten gezogen werden können. Dies beweist die Berichterstattung über den im November erschienenen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2011. So titelte etwa die Tageschau in Reaktion auf die Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts der Bundesregierung für das Jahr 2011: „Weniger Kriegswaffen aus Deutschland“. Die Süddeutsche Zeitung dagegen kommt zu dem Schluss: „Regierung genehmigt deutlich mehr Rüstungsexporte“. Und der Spiegel schließlich spricht einerseits verfälschend von der Veröffentlichung des „Kriegswaffenexportberichts“, zieht im Titel dann aber das vermittelnde Fazit: „Mehr Rüstungsgüter für arabische Länder“.

Was also ist passiert? Belegt der Rüstungsexportbericht nun eine Steigerung von Rüstungsexporten oder nicht?

Ein Blick in den Rüstungsexportbericht, und dort insbesondere auf Seite 22, wo eine „Tabelle C“ abgedruckt ist, hilft, den tatsächlichen Sachverhalt besser einzuordnen. Laut dieser Tabelle wurde im Jahr 2011 der Export von Rüstungsgütern im Gesamtwert von 10,795 Milliarden Euro genehmigt. Hierbei geht es nicht um die tatsächlich exportierten Rüstungsgüter (also jener „Produkte“, die einerseits auf der so genannten Kriegswaffenliste, andererseits auf der so genannten Ausfuhrliste gelistet werden und deren endgültiger Export aus Deutschland einer Genehmigung bedarf), sondern lediglich um die Genehmigungen, die 2011 erteilt wurden. Der Export selbst kann u. U. erst in einigen Jahren anstehen und dann tatsächlich erfolgen. – Deshalb ist es vollkommen belanglos, ob es im Jahr 2011 weniger Realausfuhren von Kriegswaffen gab oder nicht.

Jedoch, grundsätzlich stimmt es natürlich, laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (das Wirtschaftsministerium bzw. das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle erhebt über diese „Realexporte“ keine eigenen Daten) ist der entsprechende Wert 2011 gesunken: von 2,119 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 1,285 Milliarden Euro im Jahr 2011. Das ist aber nicht das Entscheidende, denn ob die genehmigten Waffenexporte noch stattfinden oder nicht, ist nicht mehr Gegenstand von Genehmigungsverfahren. Es ist allein eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer. Allein ausschlaggebend ist und bleibt demnach, wie viele und welche Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt wurden.

Und im Vergleich zu anderen Jahren war just das im Jahr 2011 beeindruckend viel:

Im Jahr 2010 wurden Genehmigungen im Gesamtwert von 5,491 Milliarden Euro erteilt. Im Jahr 2009 für 7,399 Milliarden Euro. 2008 für 8,334 Milliarden Euro. Und so weiter.

Kurz gesagt: Laut abgedruckter Tabelle wurden in keinem Jahr bis und einschließlich 2002 so viele

(Erteilte Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern

in den Jahren 2002 – 2011)

Rüstungsexporte genehmigt wie im Jahr 2011. Ursache hierfür sind die Sammelausfuhrgenehmigungen, die 2011 erteilt wurden und deren Gesamtsumme von 5,381 Milliarden Euro ein Allzeithoch seit Einführung dieses Genehmigungsverfahrens darstellt.

Eine Erklärung zu diesem Wert wird auf Seite 20 des Rüstungsexportberichts gegeben. Hier heißt es: „Im Jahr 2011 wurden insgesamt 91 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von 5,38 Milliarden Euro erteilt. […] Es handelt sich dabei im Wesentlichen um regierungsamtliche Kooperationsprojekte (z. B. Zusammenarbeit beim Eurofighter). Der hohe Wert ergibt sich daraus, dass 2010 aus technischen Gründen (infolge Umstellung des BAFA-Computersystems) für viele Monate keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt und erst 2011 bearbeitet werden konnten.“

In anderen Worten: Das „Allzeithoch“ spiegelt keine Realität wieder, sondern stellt eine statistische Verzerrung dar. Einerseits. Andererseits sind 5,38 Milliarden doch ziemlich viel. Denn mit Ausnahme des Jahres 2007 ist das etwa so viel, wie sonst – grob gerechnet – im Verlauf von zwei vollen Kalenderjahren genehmigt wird.

Und wie verhält es sich mit den Einzelausfuhrgenehmigungen? Hier ist der Tabelle zu entnehmen, dass 2011 der Export von deutlich mehr Rüstungsgütern genehmigt worden ist als in den Vorjahren. Beeindruckend ist insbesondere die Steigerung der Genehmigung von Exporten in so genannte „Drittländer“, also in Länder, die weder Teil der EU noch der NATO sind.

Nun könnte man vielleicht sagen, dass das ja alles nicht so schlimm ist, weil – es geht in dieser Tabelle ja offensichtlich nicht nur um Kriegswaffen, sondern insgesamt um Rüstungsgüter. Und wie die Süddeutsche Zeitung zu berichten weiß: „Zu den Rüstungsgütern zählen nicht nur Kriegswaffen, sondern alle Produkte, die für militärische Zwecke konstruiert werden, also etwa Lastwagen.“ – Und das stimmt!

Allerdings ist dem Rüstungsexportbericht in Unterkapitel III g.) auf Seite 23 zu entnehmen, dass sich 2011 exakt 30,6 % der Einzelausfuhrgenehmigungen auf den Export von Kriegswaffen bezogen. Also 1,65 Milliarden Euro. 2010 lag der entsprechende Anteil zwar sogar bei 32 % (bzw. 1,5 Milliarden Euro) das Gesamtvolumen ist damit jedoch dennoch um 150 Millionen Euro gestiegen. Wie erwähnt: Beeindruckend ist insbesondere die Steigerung der Genehmigung von Exporten in so genannte „Drittländer“. Was das bedeutet, lässt sich an dieser Stelle nachvollziehen, denn während 2010 der Wert der Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen (also just jene „Kriegswaffen“ von denen auch die Süddeutsche Zeitung spricht) in Drittländer 198 Millionen Euro betrug, wurde 2011 der Export von Kriegswaffen im Wert von 804,1 Millionen Euro genehmigt. Das entspricht – statistisch betrachtet – einer Steigerung von 406%.

Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums ist das aber kein Grund zur Besorgnis, denn – wie Seite 35 des Rüstungsexportberichts zu entnehmen ist:

„Im Übrigen lässt sich die Frage, ob eine Exportpolitik restriktiv ist oder nicht, nicht ohne Weiteres aufgrund des Gesamtwertes der ausgeführten Rüstungsgüter beantworten. Auch ein geringer Wert an ausgeführten Rüstungsgütern kann kontrollpolitisch problematisch sein, während ein hoher Wert auch auf der Grundlage einer restriktiven Kontrollpolitik zustande kommen kann. Dass die Höhe der deutschen Rüstungsexporte – auch im internationalen Vergleich – von Bedeutung ist, beruht auch auf der Tatsache, dass der Anteil an hochwertigen Rüstungsgütern (z. B. Marineschiffen) am deutschen Gesamtrüstungsexport relativ hoch ist. Restriktive Rüstungsexportpolitik bedeutet nicht, Rüstungsexporte für ein bestimmtes Jahr wertmäßig zu kontingentieren, sondern bei jedem einzelnen Exportgenehmigungsantrag unter Berücksichtigung aller Umstände und der Kriterien der ‚Politischen Grundsätze‘ die Frage zu beantworten, ob dieser Rüstungsexport genehmigt werden kann.“

Unter diesen Umständen ist die Verwirrung, die die Berichterstattung über den Rüstungsexportbericht prägte, deutbar: Das Problem ist nicht die Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten, der Fehler steckt im System.

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