DAKS-Newsletter Januar 2015 ist erschienen!

Der Deutsche Bundestag hat dem Wunsch des Kabinetts entsprochen und der Entsendung deutscher Soldaten in den Nordirak zugestimmt. In dieser Situation ist es nicht angemessen in die Zukunft zu schauen, sondern inne zu halten und zu überdenken: Welche Folgen hatten die deutschen Waffenexporte nach Mexiko? Wo sind die von Deutschland in den Nordirak gelieferten Waffen heute? – Mehr dazu im neuen Newsletter.

Und außerdem: ein Bericht über den Red Hand Day 2015 und ein Interview mit dem Juristen Holger Rothbauer über die Ermittlungen gegen Heckler & Koch.

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Red Hand Day 2015: Stoppt den Missbrauch von Kindern als Soldaten! Keine Waffen in Kinderhände!

Wie bereits seit über zehn Jahren wird ein breites Bündnis von Organisationen auch dieses Jahr am 12. Februar auf die dramatische Lage der weltweit 250.000 Kindersoldaten hinweisen. In Deutschland sind dies die Mitglieder des Deutschen Bündnis Kindersoldaten, darunter terre des hommes, Kindernothilfe, Unicef, Aktion Weißes Friedensband, Plan, Amnesty International, missio, World Vision und weitere Organisationen. Schülerinnen und Schüler und ehrenamtliche AktivistInnen in verschiedenen Städten Deutschlands werden Informationsstände und kreative Aktionen durchführen, genauso wie dies in zahlreichen anderen Ländern rund um den Globus passieren wird. Im Zentrum steht dabei die „Rote Hand“, das Zeichen des Protests gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten. Weltweit wurden bereits mehr als 400.000 „rote Hände“ gesammelt.

Als aktuelle Beispiele für Länder, in denen es Kindersoldaten gibt, werden genannt: Afghanistan, Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Kolumbien, die Demokratische Republik Kongo, Indien, der Irak, Israel und die besetzten Gebiete, Mali, Myanmar (Burma), Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka, Somalia, der Sudan, der Südsudan, Syrien, Uganda, Thailand und Jemen.

Die Aktion Rote Hand beschreibt die Situation dieser Kinder folgendermaßen:

„Das Leben junger Soldaten ist voller Gefahren und geprägt durch harte Arbeit. Nahrungsmittel und Trinkwasser sind knapp oder fehlen ganz, es gibt keine Gesundheitsversorgung und ständige Angst vor Hinterhalten, Landminen oder Gewehrfeuer. Disziplin und Gehorsam werden oftmals mit brutalen Methoden erzwungen. Viele Kinder sterben unter den unmenschlichen Bedingungen, andere überleben als Behinderte, Blinde oder für den Rest des Lebens Traumatisierte. Nicht nur Jungen werden diesen Risiken ausgesetzt, schätzungsweise ein Drittel sind Mädchen. Sie haben oft dieselben Aufgaben wie die Jungen zu erfüllen und sind außerdem in vielen Fällen sexueller Gewalt ausgeliefert. In manchen Fällen werden sie gezwungen, „Ehefrauen“ der Offiziere und Soldaten zu werden. In der Konsequenz infizieren sich viele von ihnen mit HIV/Aids oder anderen Geschlechtskrankheiten, viele werden schwanger. In manchen Fällen sind sie stigmatisiert und müssen mit ihren Kindern unter Kriegsbedingungen leben.

Das Leiden ist nicht vorbei, wenn diese jungen Leute nach Hause zurückkehren. Manche müssen erleben, dass ihre Familien getötet oder ihre Häuser zerstört wurden. Es kann sein, dass es kaum möglich ist, einen Job zu finden oder wieder in die Schule zu gehen. Kriminalität und Prostitution sind oft die einzigen Alternativen. Viele müssen mit körperlichen Schädigungen zurechtkommen. Manche Herkunftsgemeinde hat Schwierigkeiten mit der Akzeptanz dieser ehemaligen Kindersoldaten, aber auch die Jugendlichen selbst lehnen möglicherweise die Regeln und Traditionen ihrer Gemeinschaften ab.“

Nicht übersehen sollte man dabei, dass die so genannten Kleinwaffen als für Kinder „geeignete“ Waffen bei diesem Missbrauch sehr häufig zum Einsatz kommen. Wer also Kleinwaffen in Konfliktregionen exportiert, unterstützt damit in vielen Fällen diese Verbrechen an Kindern. Auch Deutschland als weltweit zweitgrößter Exporteur von Kleinwaffen liefert diese Waffen in Länder mit bewaffneten Konflikten, beispielsweise nach Indien, Pakistan, Kolumbien, Indonesien oder Saudi-Arabien. Laut Bonner Zentrum für Konversion (BICC) und Rüstungsexportbericht der Bundesregierung hat Deutschland im Jahr 2013 Waffen in 34 Länder exportiert, in denen es bewaffnete Konflikte gab. Dies wird vom Bündnis Kindersoldaten scharf kritisiert und der Schwerpunkt der Aktion Rote Hand in 2015 lautet entsprechend. „Keine Waffen in Kinderhände!“

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Die Forderungen der Aktion Rote Hand umfassen neben anderen Punkten folgende Aspekte:
„Straight 18“: Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden. Auch dürfen Unter-18-Jährige prinzipiell nicht für Armeen oder bewaffnete Gruppen geworben werden. Alle Kinder unter 18 Jahren müssen aus Armeen und bewaffneten Gruppen entlassen werden und bei ihrer Rückkehr ins zivile Leben unterstützt werden.

Bestrafung der Verantwortlichen: Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder rekrutieren, müssen öffentlich benannt und bestraft werden. Personen müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor nationalen Gerichten angeklagt werden. Staaten und bewaffnete Gruppen müssen öffentlich verurteilt werden (z. B. vom UN-Sicherheitsrat) und sanktioniert werden (wirtschaftliche Konsequenzen, Reiseverbote, Kontensperrungen).

Versorgung, Schutz und politisches Asyl: Medizinische und psychologische Versorgung, Schutz vor erneuter Rekrutierung, sowie schulische und berufliche Bildung sind für alle ehemaligen Kindersoldaten lebenswichtig – gerade auch, wenn sie als Flüchtlinge in andere Länder kommen. Ehemaligen Kindersoldaten muss in allen Ländern, in die sie geflohen sind, Schutz und politisches Asyl gewährt werden.

Mehr Geld für Kindersoldaten-Hilfsprogramme: Die staatlichen und internationalen Mittel für Präventions- und Reintegrationsprogramme für Kindersoldaten müssen deutlich erhöht werden. In vielen Ländern mit Kindersoldaten gibt es keinerlei Mittel für solche Programme.

Stopp von Waffenexporten: Waffen (insbesondere Kleinwaffen), Waffenteile oder Munition dürfen nicht mehr in Krisenregionen exportiert werden, in denen Kindersoldaten eingesetzt werden. Auch die illegalen Umwege, über die (auch deutsche) Waffen in Krisenländer gelangen, müssen dicht gemacht werden: Stopp der Vergabe von Waffenproduktionslizenzen und Stopp des Exports von Waffen in Drittländer, die die Waffen in Krisengebiete weiterleiten.

Friedenserziehung fördern: Friedenserziehung und gewaltfreie Konfliktlösung sollten verbindlich in Lehrplänen und in der Lehrerfortbildung verankert werden.

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Informationen zu den geplanten Aktionen gibt es unter anderem bei Terre des Hommes und auf den Internetseiten von Red Hand Day und der Aktion Rote Hand. Hier kann man auch Fotos und Berichte von Aktionen hochladen. Außerdem gibt es einen Kurzfilm zu Kindersoldaten und zu Aktionsmöglichkeiten zu sehen.

Wir werden in der Februar-Ausgabe des Kleinwaffen-Newsletters über den diesjährigen Red Hand Day berichten.

Heckler & Koch: Finanzsituation weiterhin unklar

Heckler & Koch hat Schulden in Höhe von rund 295 Millionen Euro. Am 15. November 2014 musste Heckler & Koch für diesen Kredit eine Zinszahlung in Höhe von 14 Millionen Euro ausschütten. Und auch jetzt noch, zwei Monate nach erfolgter Zahlung, bleibt unklar, wie es dem Unternehmen gelang, die Mittel hierfür bereitzustellen.

Gerüchten zufolge, die auf einer Mitteilung des Ratingunternehmens Moody’s vom 17. November 2014 basieren, ist Heckler & Koch nur deshalb zahlungsfähig gewesen, weil es einen weiteren Kredit aufgenommen hat. Bei diesem Kredit soll es sich um einen „senior secured credit facility“ handeln, also um eine Art Grundschuld, die durch konkrete Sicherheiten gedeckt ist und im Konkursfall vorrangig behandelt werden muss. Welche Sicherheiten durch Heckler & Koch in dieser Form beliehen worden sind, ist nicht bekannt. Gerüchten zufolge soll sich das Kreditlimit auf 30 Millionen Euro belaufen, von denen nun bereits 14 Millionen Euro ausgeschöpft wurden, um besagte Zinszahlung leisten zu können. Wer der Kapitalgeber ist und zu welchen Bedingungen diese „senior debt“ gewährt wurde, ist nicht bekannt.

Sollten sich diese Gerüchte bestätigen, wäre es nachvollziehbar, weshalb Moody’s das Caa3-Rating von Heckler & Koch bisher nicht angehoben hat. In gleicher Weise wäre es dann nachvollziehbar, weshalb der Kurs der Anleihe unmittelbar nach der erfolgten Zinszahlung wieder eingebrochen ist. Die nächste Zinszahlung ist am 15. Mai 2015 fällig. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation des Unternehmens bis dahin entwickelt hat.

Verschollen in Mexiko – Deutsche G36-Gewehre und ihr Endverbleib

von Otfried Nassauer und Wolf-Dieter Vogel

„Papier ist zu geduldig“, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele und zielt damit auf eine der zentralen Lücken im deutschen Rüstungsexportrecht. Für deutsche Waffenexporte verlangt die Bundesregierung eine Endverbleibserklärung des Empfängerlandes, überprüft aber nie, ob die Waffen auch wirklich da sind und bleiben, wo sie dem nach Papier hingehören. Das kann böse Folgen haben.

Mit Datum vom 9. Januar 2015 bekam Hans-Christian Ströbele wieder einmal Post aus dem Bundeswirtschaftsministerium – die Antwort auf eine unscheinbare schriftliche Frage, die er Ende Dezember eingereicht hatte. Er wollte wissen, was das einschlägige Kriegswaffentagebuch über den Verbleib von mehreren Dutzend Heckler & Koch-Gewehren des Typs G36 aussagt, deren Seriennummern ihm vorlagen. Die Schwarzwälder Firma muss in diesem Buch für jede einzelne Waffe festhalten, an wen und wann sie geliefert wurde. So steht es im Kriegswaffenkontrollgesetz und das G36, die Standardwaffe der Bundeswehr, ist eine Kriegswaffe.

Das Ministerium antwortete Ströbele detailliert. Alle Gewehre seien in den Jahren 2006-2008 aufgrund deutscher Genehmigungen nach Mexiko gliefert worden. Das Empfängerland war Ströbele bereits bekannt, denn die Seriennummern, nach denen er gefragt hatte, stammten aus einem mexikanischen Ermittlungsverfahren. Es waren Nummern, die zu insgesamt 36 Gewehren des Typs G36 gehörten, die in der mexikanischen Stadt Iguala von den mexikanischen Bundesbehörden bei der lokalen Polizei sichergestellt worden waren. Die örtlichen Polizisten und Behörden stehen in dem Verdacht, gemeinsam mit Mafiosi im September 2014 in die Erschießung von Demonstranten und die Entführung sowie spätere Ermordung von 43 Studenten verwickelt gewesen zu sein. Ein Fall, der große Aufmerksamkeit erregte und die enge Verflechtung zwischen manchen lokalen mexikanischen Behörden und der Mafia ebenso beleuchtete wie die äußerst problematische Menschenrechtslage in großen Teilen Mexikos.

Iguala liegt im mexikanischen Bundesstaat Guerrero, einem jener vier Bundesstaaten Mexikos, in die die Bundesregierung keine Rüstungsexporte erlaubt. Als Berlin im Dezember 2005 und im September 2007 die Genehmigungen für den Export der G36-Gewehre erteilte, lag in beiden Fällen eine Endverbleibserklärung der zuständigen mexikanischen Bundesbehörde vor. Darin bestätigten die Mexikaner, dass die Waffen an eine Behörde der Zentralregierung geliefert und dann an lokale Polizeibehörden in einigen Bundesstaaten weitergegeben werden sollten. Die Bundesstaaten waren einzeln benannt. Von Guerrero und den drei anderen Unruhestaaten war dabei mit keinem Wort die Rede.

Die mexikanischen Behörden argumentieren allerdings, mit dem Kauf der Sturmgewehre seien keinerlei Nutzungsbeschränkungen verbunden gewesen. Diese Lesart ist aus ihrer Sicht sogar verständlich: Für die deutschen Behörden besagt die Endverbleibserklärung, Mexiko werde die Gewehre nur in die explizit genannten Bundesstaaten weitergeben. Für die mexikanischen Behörden aber zählt, dass niemand ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass Lieferungen in die Bundesstaaten Chihuahua, Jalisco, Chiapas und Guerrero unzulässig seien. Genau dort aber landete mehr als die Hälfte der gelieferten Sturmgewehre: 2.113 G36 sind nach Angaben der mexikanischen Behörden in Chihuahua verteilt worden, 1.924 in Guerrero, 198 in Jalisco und 561 in Chiapas.

Hat also Mexiko gegen seine mit der Endverbleibserklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen? Oder haben Heckler & Koch oder Mitarbeiter dieser Firma den mexikanischen Behörden vorsorglich empfohlen, ihre Endverbleibserklärung unverdächtig und wasserdicht auszufüllen, indem die vier umstrittenen Bundesstaaten erst gar nicht erwähnt werden? Das ist noch unbekannt. Bekannt dagegen ist, dass auch Mitarbeiter der Firma zu Ausbildungszwecken Reisen in die fraglichen Bundesstaaten unternonmmen haben, ein Vorgang, der bei Heckler & Koch kaum unbemerkt bleiben konnte.

Unklar ist darüber hinaus noch immer, wieviele G36-Gewehre überhaupt nach Mexiko exportiert wurden. Die zuständigen mexikanischen Behörden sagen heute, es seien 9.652 Sturmgewehre eingeführt worden: 8.674 G36V für 11.445.429,74 € und 978 G36C für 1.630.824,78 €. Gegenüber dem Waffenregister der Vereinten Nationen haben sie jedoch nur 7.560 Sturmgewehre deklariert. Beide Angaben widersprechen jedoch den allgemeineren Angaben der Bundesregierung in ihren jährlichen Rüstungsexportberichten. Dort ist nur von Genehmigungen für insgesamt maximal 8.769 Gewehren die Rede – zu denen möglicherweise auch andere Gewehr-Typen gehören. Die Differenzen harren weiter einer nachvollziehbaren Erklärung.

Für Hans-Christian Ströbele ist klar, dass die bisherige deutsche Endverbleibskontrolle unwirksam ist. Eine schriftliche Erklärung des Empfängers, deren Einhaltung nie kontrolliert wird, ist ein Placebo. Sie kann nicht ausreichen. Künftig muss es zumindest auch möglich sein, im Nachhinein zu prüfen, ob gelieferte Waffen auch wirklich da angekommen sind, wo sie angeblich hingehen sollten. Seit einigen Monaten scheint das auch Abegordneten der SPD und dem Wirtschafsministerium zu dämmern. Seit dem Frühsommer 2014 prüft das Ministerium, wie das möglich werden könnte. Welche Schritte es erwägt, wollte es auch auf mehrfache Anfrage von Bundestagsabgeordneten bislang nicht mitteilen.

Klärungsbedarf gibt es allerdings auch bei einem zweiten Punkt: Die „Politische(n) Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ sehen in Kapitel IV, Punkt 4 vor: „Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen.“ Es gäbe also die Möglichkeit, Staaten zu sanktionieren, die ihre Endverbleibsverpflichtungen verletzen. Bislang wurde von dieser Möglichkeit jedoch nur äußerst selten Gebrauch gemacht, möglicherweise sogar noch nie. Steht auch diese Formulierung nur auf einem Papier, das zu geduldig ist?

Wahrscheinlich ist das so – wie ein anderer konkreter Fall zeigt: Im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass Zehntausende Pistolen des deutschen Herstellers SigSauer über eine Schwesterfirma, SigSauer Inc., und die US-Army an kolumbianische Behörden geliefert wurden, obwohl es für eine solche Lieferung aus Deutschland keine Genehmigung gegeben hätte. Die Waffen aus Deutschland, so die Endverbleibserklärung, waren für den US-amerikanischen Binnenmarkt bestimmt. Auf die Frage, ob deshalb eine Sanktionierung der USA erfolgt sei, reagierte das Wirtschaftsministerium: „Nein. Die USA sind ein NATO-Partner.“ In solche Länder sei die Rüstungsausfuhr „grundsätzlich nicht zu beschränken“. Ein Motiv klingt durch: Wegen einer solchen Lappalie schädigt man doch nicht die Beziehungen zu einem anderen Staat und schon gar nicht zu den USA, dem wichtigsten Bündnispartner in der NATO.

Ganz so klar, wie das Minsterium vorgibt, ist die Lage jedoch keineswegs. Die Möglichkeit einer Sanktionierung ist in den Politischen Grundsätzen weder auf Drittländer beschränkt noch sind NATO oder EU-Länder von der Verpflichtung ausgenommen, verlässliche Endverbleibserklärungen abzugeben. Die Sicherung des Endverbleibs wird in den Politischen Grundsätzen in einem eigenen Kapitel abgehandelt, das für alle Staaten gleichermaßen gilt. Trotzdem werden bis heute sowohl für Mexiko als auch für Kolumbien und die USA weiterhin Rüstungsexportgenehmigungen ausgestellt.

Vor nunmehr fast fünf Jahren haben der Freiburger Rüstungsexportgegner Jürgen Grässlin und sein Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige wegen der Lieferung von G-36 Sturmgewehren durch Heckler & Koch nach Mexiko erstattet. Im letzten Jahr ließen sie eine weitere Anzeige gegen SigSauer wegen der Kolumbienexporte folgen. Aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist auch die Bundesregierung etwas vorsichtiger geworden. Beide Firmen, Heckler & Koch und SigSauer, erhalten immer seltener Ausfuhrgenehmigungen. Das ist einer der Gründe, warum der deutsche Kleinwaffenexport derzeit zurückgeht.

Chaos im Nordirak: Deutsche Waffenexporte in der Kritik

Die Vorwürfe wiegen schwer: Im ARD-Magazin MONITOR erhebt Donatella Rovera (Amnesty International) den Vorwurf, kurdische Peschmerga würden in den vom IS zurückeroberten Gebieten des Nordirak ethnische Säuberungen verüben und Menschen foltern. Ob in diesem Zusammenhang auch Waffen aus Bundeswehrbeständen zum Einsatz kommen, ist nicht bekannt. In dem MONITOR-Bericht erklärt Bundeswehr-Presseoffizier Torsten Stephan:

Wir können nicht verfolgen, wo die einzelnen Waffen hingehen. Wir haben die Informationen von unseren Kameraden, Peschmerga bekommen, dass sie einzelne Einheiten wie zum Beispiel jetzt ein neu aufgestelltes hisidische[s] Battalion wohl in Teilen auch ausstatten. Wir wissen auch, dass zum Beispiel die Milan an der Front bereits erfolgreich eingesetzt worden ist. Aber wir haben jetzt nicht Kenntnisse über die einzelnen Battalione [gemeint sind Bataillone] oder gar Kompanien, wo jetzt die einzelne Waffe sich befindet. Das können wir nicht.“

Wenn schon diese Situation wenig Vertrauen erweckend wirkt, so wird die Lage durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, aus dem Spiegel Online zitiert, noch verschärft. Das geplante Mandat, mit dem der Bundestag die Entsendung von Bundeswehr-Ausbildern in den Nordirak legitimieren soll, sei demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bemängelt würde in dem Gutachten demnach das Fehlen eines UN-Mandates. Die Beteiligung der Bundeswehr an einem völkerrechtlich nicht legitimierten Krieg sei demnach verfassungswidrig und nicht beschlussfähig. Gleichzeitig, so Spiegel Online, stelle das Gutachten jedoch fest, dass eine etwaige Klage gegen das Mandat vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch unwahrscheinlich sei, da die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eine solche Überprüfung fast ausschließen. Die Situation ist paradox, scheint sie doch eine Art organisierte Nicht-Verantwortung zu dokumentieren: Die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett haben den Beschluss gefasst, Soldaten in den Nordirak entsenden zu wollen. Dieser Beschluss ist insofern bindend, als bereits jetzt deutsche Soldaten im Nordirak tätig sind. Gleichzeitig möchte und kann die Bundesregierung jedoch nicht die Verantwortung für diesen Zustand tragen, weshalb ein Bundestagsmandat erbeten wird. Selbst wenn dieses Mandat erteilt wird, wäre es jedoch verfassungswidrig insofern die Grundlage, auf der es erteilt wird, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht wird gegen dieses Vorgehen gleichwohl dennoch keinen Einspruch erheben, da es nicht tätig werden kann.

Angesichts einer solchen Situation ist daran zu erinnern, dass neben den verfassungsrechtlichen Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages grundsätzlich auch das deutsche Strafgesetzbuch berücksichtigt werden könnte. In Gestalt von Art.80 und Art.80a wird dort das Vergehen des „Friedensverrats“ verhandelt.

Vielleicht ist es, angesichts dieser paradoxen Situation, ja Zeit für eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung. Die Vergehen, die dabei zur Debatte stehen, lauten auf Vorbereitung eines Angriffskrieges (Art. 80 StGB) und Aufstachelung zu einem Angriffskrieg (Art. 80a StGB).

Heckler & Koch vor der Anklageerhebung?

Sämtliche Beschuldigte müssen vor Gericht

Interview mit Holger Rothbauer, Rechtsanwalt in Tübingen, Mitglied der Fachgruppe Rüstungsexport der GKKE und juristischer Mitgründer der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel

1. Wie sehen Sie die aktuelle Lage der Prozesse um die G36-Lieferungen von Heckler & Koch nach Mexiko?

Die von uns gestellten Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Waffenfirma Heckler & Koch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz sowie anderer Delikte sind schon jetzt ein großer Erfolg. Bedauerlich ist natürlich, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit bald fünf Jahren ermittelt und trotz Vorliegens des Abschlussberichtes des Zollkriminalamtes immer noch keine Anklage erhoben hat.

Dass es zu einer Anklageerhebung wohl vor der Sonderstrafkammer des Landgerichts Stuttgart kommen dürfte, davon geht auch Heckler & Koch aus. Die von HK gefahrene „Bauernopfer-Strategie“ dürfte nach dem arbeitsgerichtlichen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg jedoch gescheitert sein. Kein Mensch kann glauben, dass ein Vertriebsleiter und eine Sekretärin diesen Riesendeal mit wohl über 10.000 G36-Sturmgewehren allein ohne Kenntnis der Geschäftsführung auch in die sog. verbotenen Provinzen Mexikos durchgeführt haben. Als anwaltlicher Vertreter der Anzeigeerstatter und als anwaltlicher Anzeigeerstatter selbst habe ich über die Jahre den Ermittlungsbehörden umfangreiches Beweismaterial geliefert, so dass eine Einstellung des Verfahrens nach meiner Sachkenntnis juristisch nicht vertretbar ist. Die beklagenswert lange Ermittlungsdauer wird sich jedoch für alle Angeklagten strafmildernd auswirken.

Derzeit wird damit gerechnet, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft erst im Sommer diesen Jahres gefertigt wird.

2. Was erwarten Sie konkret von der Staatsanwaltschaft Stuttgart bzw. vom Bundesausfuhramt (BAFA)?

Von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erwarte ich, dass sie nach Vorliegen des klaren Sachverhaltberichtes des ZKA schnellstmöglich Anklage zum Landgericht Stuttgart wegen des schwereren Deliktes nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erhebt. Vor allem erwarte ich, dass keine Vorverhandlungen mit der Verteidigung geführt werden, was die Frage der Anzahl der Anzuklagenden betrifft. Derzeit befürchte ich, dass von den bisherigen über 20 Beschuldigten nur noch eine Handvoll übrig bleiben.

Vom BAFA erwarte ich nicht viel, da ich von einer unheiligen Allianz hinsichtlich von Waffenlieferungen an Drittstaaten zwischen den Exportabteilungen der Waffenindustrie und den Genehmigungsabteilungen des BAFA für den Bereich von Waffenexporten ausgehe. Der Vorsitzende Arbeitsrichter im Verfahren 1. Instanz beim Arbeitsgericht Freiburg -Auswärtige Kammer Villingen- hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutliche Worte nicht nur zur Frage der Endverbleibserklärungen bei Waffenexporten, sondern auch in Richtung der zuständigen Aufsichtsbehörden verloren. Ein Teil unserer Strafanzeigen hat deshalb auch zu Ermittlungen wegen Korruption geführt, welche ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind.

Derzeit tut das BAFA gut daran, Exportanfragen von Kleinwaffenproduzenten, die derzeit von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren betroffen sind, an Drittländer auf Eis zu legen.

3. Welche Wirkung auf künftige Kleinwaffenexporte nach Mexiko (speziell von der Firma Heckler & Koch) könnten die jetzigen juristischen Vorgänge haben?

Realistisch könnte im Hinblick auf Exporte von Kriegswaffen-Kleinwaffen an Drittstaaten sein, dass diese deutlich weniger genehmigt und klarer kontrolliert werden.

Ich selbst erhoffe mir die Durchsetzbarkeit eines Kleinwaffenexportverbotes an Drittstaaten.

4. Zum Thema Komponentenexporte und Technologie-Transfers: Was sehen Sie in Deutschland als politisch möglich an, um solche Lücken in der Exportpolitik zu schließen?

Es gibt sowohl bei Kriegswaffenkomponentenlieferungen wie auch bei Komponenten für sonstige Rüstungsgüterexporte genauso wie für den Bereich von Technologietransfers – gerade am Beispiel Mexiko zur mexikanischen Produktion des FX05 als dem G36-Sturmgewehr verblüffend ähnlich – noch einiges an Verbesserungsbedarf für klare Regelungen. Dies ist aber NICHT das deutsche Problem! Schon jetzt gibt es ausreichend Regelungen, um solche Waffentechnologie- oder Komponentenexporte zu untersagen. Da es jedoch weder juristische noch politische Kontrolle gibt, werden Komponentenexporte und Technologietransfers im Waffenbereich und bei sonstigen Rüstungsgütern als entweder nicht genehmigungspflichtig oder nicht zu überprüfen „großzügig“ hingenommen.

5. Wie beurteilen Sie die Wirkungskraft des Arms Trade Treaty?

Der ATT ist ein begrüßenswerter Anfang, der jedoch auf absehbare Zeit noch keinerlei Auswirkungen auf die deutsche und EU-Rüstungsexportpraxis haben wird. Hier wird es darum gehen, dass der ATT zusammen mit dem UN-Waffenregister in den Folgejahren wenigstens zu einer umfassenderen Transparenz der tatsächlichen Kleinwaffenexporte und -importe konkretisiert wird.

Da der internationale Waffenhandel eine riesige globale Problematik darstellt, MUSS ähnlich wie beim Prozess hin zu einer Landminen-Verbotskonvention alles daran gesetzt werden, dass ein ATT zu einem ähnlich deutlichen internationalen Vertragswerk wird.

Herr Rothbauer, wir danken Ihnen sehr für Ihre Antworten!

Informationsstelle Militarisierung: Texte zu Rüstung und zu Mexiko

Die Menschenrechtssituation in Mexiko und die Waffenlieferungen aus Deutschland sind Thema von IMI-Studien. Dabei geht es u. a. um die Kooperation von deutscher Polizei mit mexikanischen Sicherheitskräften. Peter Clausing, der hierzu eine Studie (IMI-Analyse 2014/036) verfasst hat, sieht das geplante Abkommen als Billigung von Menschenrechtsverletzungen. Als Ergänzung soll noch auf ein Update über Rüstungslieferungen nach Mexiko hingewiesen werden, das im April 2014 bei IMI veröffentlicht wurde, ebenfalls von Peter Clausing verfasst (IMI-Analyse 2014/011). – Wie sagte ein Polizist im letzten Kieler „Tatort“, angesichts schwerer Gewaltverbrechen? „Mexiko ist heut überall.“ Nur ein Fernsehfilm, sicher. Aber der Gedanke, dass Mexiko sich in die Reihe von Staaten eingereiht hat, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen und Morde begangen werden, scheint sich schon für eine Art Sprichwort zu eignen. Das sollte auch der deutschen Polizei zu denken geben.

Im Januar 2015 erschien dann ein in Zusammenarbeit mit der DFG-VK erstelltes IMI-Fact-Sheet zum Thema Rüstung. Darin heißt es neben den „wichtigsten Daten und Fakten zu deutschen (aber auch weltweiten) Rüstungshaushalten und Rüstungsfirmen“, dass aktuell vieles darauf hindeute, „dass in nächster Zeit wieder verstärkt mit Forderungen nach einer drastischen Erhöhung des anscheinend ach so kärglichen Rüstungshaushaltes zu rechnen sein wird. Tatsächlich liegt dieser bereits heute weit über den ursprünglich einmal vereinbarten Sparzielen und auch die Rüstungsindustrie ist üppig im Geschäft.“

Dieses Fact-Sheet steht zum kostenlosen Download bereit und kann unter der E-Mail-Adresse material@dfg-vk.de in größeren Stückzahlen zum Auslegen auf Infotischen und Ähnlichem kostenlos bestellt werden.

Im November letzten Jahres erschien zudem die von Jürgen Wagner verfasste IMI-Analyse 2014/033 „Wohlfühlprogramm für die Rüstungsindustrie. Machtpolitische Aufrüstungspläne vs. friedenspolitische Konversionsoffensive“.

Sendereihe „Planet Wissen“: Interviewsendung zu Waffenhandel

Unter dem Titel „Einschüchtern zwecklos – vom Kampf gegen den Waffenhandel“ gibt es am 30. Januar 2015 eine Sendung der Sendereihe „Planet Wissen“. Unter der Moderation von Dennis Wilms und Birgit Klaus sprechen die Studiogäste Jürgen Grässlin und Jan van Aken über das Thema Rüstungsexport. Dazu heißt es bei der ARD u. a., dass Deutschland der drittgrößte Waffenexporteur der Welt sei, nach den USA und Russland. Im Angebot sei neben Panzern, Kriegsschiffen und U-Booten ein riesiges Arsenal an so genannten Kleinwaffen. Weiter heißt es in der Ankündigung der Sendung:

„Gegen Letztere kämpft Jürgen Grässlin seit fast 30 Jahren an. Angetrieben wird der Freiburger Lehrer von den Schicksalen der Opfer, die er bei seinen Reisen in Kriegs- und Krisenregionen trifft.

Jan van Aken ist ebenfalls viel in Kriegs- und Krisenregionen unterwegs, um den Weg deutscher Waffen zu verfolgen. Vor seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter der Linken arbeitete der promovierte Biologe als UN-Waffeninspekteur.

Der Waffenindustrie ist die Arbeit der beiden Pazifisten natürlich ein Dorn im Auge. Aber Jürgen Grässlin und Jan van Aken wissen auch viele Menschen hinter sich: Laut einer Emnid-Umfrage lehnen 78 Prozent der Deutschen Waffenexporte ab.

Eines kann man Jürgen Grässlin nicht vorwerfen: Dass er sich einen leichten Gegner ausgesucht hätte. Der Freiburger Realschullehrer streut seit fast 30 Jahren Sand in das Getriebe deutscher Rüstungsfirmen. Dass er in diesem ungleichen Kampf besteht, liegt an seinem immensen Wissen über deutsche Waffen und den deutschen Waffenhandel. Außerdem vertrauen sich ihm immer wieder Mitarbeiter an, die in ihrem Unternehmen auf zweifelhafte Geschäfte gestoßen sind.

Jan van Aken führt seinen Kampf gegen Waffenexporte aus dem Bundestag heraus. Der promovierte Biologe ist Außenpolitischer Sprecher der Linken; davor war er Biowaffeninspekteur bei der UN und Kampaigner bei Greenpeace. Seine Arbeit gegen den Rüstungsexport führt Jan van Aken immer wieder in Kriegs- und Krisengebiete. Bei den syrischen Rebellen entdeckte er jüngst deutsch-französische Milan-Raketen.“

Nach der Erstausstrahlung am 30. Januar im SWR (13:15 bis 13:45 Uhr) und im Bayerischen Rundfunk in der Sendung Alpha (15:00 bis 16:00 Uhr) wird es weitere Wiederholungen geben (in SWR, WDR, ARD Alpha, RBB, EinsPlus und HR). Informationen und Ausstrahlungstermine der Wiederholungen finden sich bei Planet Wissen.

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