Unter dem Eindruck der steigenden Zahl der minderjährigen Rekruten bei der Bundeswehr wollen wir uns heute den möglichen Kosten der Verweigerung widmen.
Jeder vierte Bundeswehrfreiwillige bricht den Freiwilligen Wehrdienst ab.
Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 haben nach Berichten der Bundesregierung 62 Soldatinnen und 407 Soldaten aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Etwa 25% der Anträge scheitern jedoch. Besonders für Offiziere kann die Verweigerung eine teure Angelegenheit werden. Von 153 entlassenen Offizieren oder Offiziersanwärtern habe der Bund über 5,6 Millionen Euro Ausbildungskosten zurückgefordert – in einer Spannweite von 1200 Euro bis 69.000 Euro pro Fall.
Jugendlicher Leichtsinn der teuer wird.
Das dieses Verahren zulässig ist hat nun auch das Verwaltungsgericht München Entschieden. 2006 hat die damals 18 Jährige sich für 17 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet um sich das Medizinstudium bezahlen zu lassen. Sie war 6 Jahre für das Studium freigestellt, anschließend verweigerte Sie den Kriegsdienst und wurde als besonderer Härtefall anerkannt. Nun muss Sie bis zum 67. Lebensjahr 56.000 Euro zurückzahlen.