DAKS-Newsletter Oktober 2015 ist erschienen!

Für diese Ausgabe des DAKS-Newsletters hat sich Jürgen Grässlin – einer der AutorInnen des kürzlich erschienenen Buches „Netzwerk des Todes“ – bereit erklärt, dieses Buch vorzustellen und weitere Hintergründe zu deutschen Kleinwaffenexporten darzustellen!

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Netzwerk des Todes“ Der neue Politthriller von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg

Von Jürgen Grässlin

Die einen hatten es schon immer geahnt, die anderen verbannten Aussagen wie die folgende nur allzu gerne in das Reich von Verschwörungstheoretikern:

Der Export von Abertausenden von Sturmgewehren an korrupte und menschenrechtsverletzende Sicherheitskräfte in verbotenen Unruheprovinzen Mexikos konnte gelingen, weil deutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden diese Kriegswaffentransfers geduldet und bei deren Abwicklung wegschauten – und weil sie in bestimmten Fällen gar an solchen Waffendeals mitwirkten.

Ein derart drastisch formulierter Vorwurf bezüglich der Machenschaften von Beschäftigten der Rüstungsindustrie und Beamten in den Aufsichtsbehörden muss fundiert belegt sein. Denn die Vorgabe krimineller Verflechtungen von waffenproduzierenden Firmen und vermeintlich exportunterbindenden Behörden – welche einen Kontroll- und nicht einen Förderungsauftrag haben – wäre als Fehlbehauptung bzw. Falschaussage justiziabel. Sie würde in Ermangelung von Beweisen Unterlassungsverfügungen und im Fall der Wiederholung immens hohe Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen.

In diesem Artikel verfolge ich die Spur der Lieferung zwischen 10.000 und 19.000 Sturmgewehren – die reale Zahl muss angesichts widersprüchlicher Aussagen staatlicherseits erst noch ermittelt werden – des Typ G36 der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch (H&K) an Polizeieinheiten in Mexiko. Ausgeliefert wurden G36-Sturmgewehre ungeachtet der Tatsache, dass sich mexikanische Polizisten seit Jahren schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben und weiterhin machen. Und sie erfolgten trotz des Tatbestands, dass eben solche Polizisten in Korruption verstrickt eng mit Mörderbanden der Drogenmafia zusammenarbeiten – was den Tod zahlreicher Menschen durch den Einsatz deutscher G36-Gewehre nach sich zieht.

Wie die Kontrollbehörden den Mexiko-Deal ermöglichten

Mit legalen und womöglich auch illegalen Mitteln – letzteres wird die deutsche Justiz zu klären haben – ist es den drei führenden deutschen Kleinwaffenherstellern Heckler & Koch, Sig Sauer und Carl Walther in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, die lukrativen Waffenmärkte in Mexiko und Kolumbien (und in vielen weiteren Ländern) mit unzähligen Pistolen, Maschinenpistolen und Sturmgewehren zu bedienen.

Dabei stehen die beiden lateinamerikanischen Staaten pars pro toto für das völlige Versagen der deutschen Rüstungsexportkontrolle. Grundlegende Voraussetzung für den Mexiko-G36-Deal war die Einhaltung von Endverbleibserklärungen (EVE / Enduser Certificates). Doch wie sich gezeigt hat, sind die EVEs das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt worden sind. Kurzerhand wechselten – je nach Bedarf – im Fall Mexiko die aufgrund der Menschenrechtslage nicht belieferbaren Bundesstaaten. Bundesstaaten Mexikos wurden ausgetauscht, die zuvor auf dem Index standen.

Zweite zentrale Voraussetzung für die Exportbewilligung war – neben der Gewährleistung des Endverbleibs in vermeintlich »sicheren« Bundesstaaten – die Verschrottung von Altwaffen in gleicher Anzahl gemäß dem Prinzip »Neu für Alt«. Angesichts der mehr als 10.000 gelieferten Neuwaffen (G36 u.a.) hätten in Mexiko auch 10.000 Altwaffen zerstört werden müssen, so das vom Auswärtigen Amt und der Bundesregierung geforderte Prinzip »Neu für Alt«. Allerdings, lautet das ernüchternde Ergebnis unserer Recherchen, wurden in Mexiko lediglich in einem Fall im Jahr 2006 rund 1300 Altwaffen (unbrauchbare Pistolen, nichtbenötigte Kalaschnikows etc.) zerstört. Dessen ungeachtet stellte Heckler & Koch diese Verschrottungsaktion gegenüber Behörden bzw. Ministerien als Regelfall dar, was man behördenseits dankbar aufgriff. Offensichtlich fanden keinerlei weitere Waffenverschrottungen statt. Was nicht ans Licht kam, da die obligatorischen Vor-Ort-Kontrollen in Mexiko seitens des AA, BAFA oder BMWi unterblieben – ein schweres Versäumnis.

Und noch ein schier unglaublicher Deal des Bundesausfuhramtes und des Bundeswirtschaftsministeriums mit Heckler & Koch: Im Jahr 2007, als bereits G36-Sturmgewehre in großer Zahl illegal in Unruheprovinzen gelangt waren, benötigte die mexikanische Polizei aufgrund des dortigen Waffeneinsatzes Ersatzteile. H&K forderte die Genehmigung an und erhielt Sonderkonditionen: Der zuständige BMWi-Ressortleiter, Ministerialrat Claus W. urteilte: »… die Argumentation von H&K ist in der Tat überzeugend – daher keine Bedenken im Fall von H&K den Wert auf 30 % hochzusetzen«.

All die Defizite und Tricksereien – die im Netzwerk-Buch weitaus umfänglicher und differenzierter belegt werden – führten jedoch nicht dazu, dass weitere Gewehrlieferungen von H&K an die zuständige Abteilung DCAM im mexikanischen Verteidigungsministerium unterbunden und bereits gelieferte Kleinwaffen von der Bundesregierung zurückgeordert wurden – was rechtlich durchaus möglich ist (siehe gemäß § 7 des Kriegswaffenkontrollgesetzes). Vielmehr verzichteten die deutschen Behörden auf Vor-Ort-Kontrollen, vertrauten auf die Aussagen von H&K-Mitarbeitern und – kaum zu glauben – belohnten die Rüstungsexporteure von Heckler & Koch mit Genehmigungen weiterer Waffentransfers.

Bestens funktionierendes Netzwerk

Die blutige Realität sieht so aus, dass in zahlreichen Empfängerländern deutscher Kriegswaffen bewaffnete innere Konflikte toben. Bei Konflikten oder Kriegen an den Landesgrenzen werden vielfach deutsche Waffen eingesetzt – häufig beiderseits der Front. Die Belieferung dieser sogenannten »Drittländer« (auch »sonstige Staaten« genannt) mit Waffen hat in den vergangenen Jahren ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Rechtlich betrachtet sind Waffenexporte in sogenannte Drittstaaten allenfalls in begründeten Ausnahmenfällen zum Wohle deutscher Interessen erlaubt. Dessen ungeachtet bricht die Bundesregierung permanent deutsches Recht, indem sie den Ausnahme- zum Regelfall macht.

Der legale Waffenhandel wird weitgehend in regierungsamtlichen Rüstungsexportberichten und neuerdings auch in Veröffentlichungen zu den Exportgenehmigungen des Bundessicherheitsrats publiziert. Ganz anders der illegale Transfer von Kriegswaffen. Hier drohen gemäß Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz bei Bekanntwerden mehrjährige Haftstrafen. Kein Wunder also sollen illegale Waffendeals jenseits der Öffentlichkeit im Verborgenen stattfinden.

Immerhin brachte die Entwicklung der vergangenen Monate etwas Licht ins Dunkel. Nachdem offenbar qualitativ geminderte Gewehre in hoher Stückzahl an die Bundeswehr und in die Welt verkauft worden waren, wurden Kritiker der damit verbundenen Gefahren bespitzelt. Sie sollten möglichst mundtot gemacht werden.

Auf den Punkt gebracht schreibt das Autorenteam Buch »Netzwerk des Todes«: »Von Bestechungsgeldern an Amtsträger im In- und Ausland ist die Rede.

Von deutschen Waffenschmieden, die Exportgenehmigungen mit manipulierten Endverbleibszertifikaten erhalten. Von Regenten fragwürdiger Empfängerstaaten, die der Bundesregierung garantieren, deutsche Waffen nicht weiterzuverkaufen und die sich nicht an die Abmachungen halten. Von deutschen Waffen, die in den Händen von Terrormilizen, Todesschwadronen, von der Mafia beeinflussten Polizisten und Militärs landen.«

Fatale Rüstungsexportpraxis

Nach dem deutschen Sondermodell entscheidet der geheim tagende Bundessicherheitsrat über die Bewilligung von besonders brisanten Waffenexportanträgen. Sollten Zweifel an dem vom Empfängerstaat garantierten Endverbleib bestehen, müsste das Gremium den Antrag ablehnen. Vorher werden die Genehmigungsanträge einschließlich Endverbleibserklärung von den zuständigen Bundesministerien geprüft.

Die Praxis sieht in vielen Fällen anders aus: Vielfach werden Ausfuhranträge bereits im Vorbereitungsausschuss auf Staatssekretärebene beschieden – so zumeist auch bei den Mexiko-Gewehrdeals. So gleich mehrfach geschehen im Fall von Genehmigungen für Gewehrlieferungen von H&K nach Mexiko.

Bedenken von Mitarbeitern in den Behörden, allen voran wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen im jeweiligen Empfängerland, werden wieder fallen gelassen. Argumente werden umgedreht, unbequeme »Bedenkenträger« diskreditiert und in die Schranken gewiesen, Ausfuhrgenehmigungen werden auf Zuruf erteilt.

Das Buch »Netzwerk des Todes« deckt ein System auf, das über Jahre und Jahrzehnte hinweg die vermeintlich undurchlässigen Grenzen für illegale Kriegswaffenexporte in die ganze Welt geöffnet hat. Dabei legen uns vorliegende interne Protokolle und Dokumente nahe, dass Beteiligte auf allen Ebenen von den dubiosen Waffenexporten nach Mexiko wussten. »Zugleich widerlegen die Akten die Annahme, Rüstungsfirmen müssten sich problematische Ausfuhrgenehmigungen erschleichen. Im vorliegenden Fall haben alle mitgewirkt: die Ministerien, die Ämter und die Waffenhersteller«, so das Autorentrio Harrich, Harrich-Zandberg und Grässlin im Netzwerk-Buch.

Chancen von Buch und Filmen: Aufdeckung von Heckler-Gate?

Was kann ein Enthüllungsbuch wie das »Netzwerk des Todes« erreichen? Wir hoffen, mit diesem Buch aufzurütteln und zu erreichen, dass die Kontrollbehörden Waffenhandel endlich strikt überwachen – besser noch konsequent unterbinden. Staatsanwaltschaften müssen ernsthaft ermitteln und bei Rechtsbruch schnellstmöglich Anklage erheben. Dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei eindeutiger Informationslage fünfeinhalb Jahre recherchiert und zwischenzeitlich gar den zuständigen Staatsanwalt Peter Vobiller vom Fall abzieht, ist ein Skandal für sich. Rechtsbrecher müssen von Gerichten zeitnah bestraft werden.

Das sind die Ziele dieses Buches mit den darin publizierten brisanten Dokumenten, des Spielfilms »Meister des Todes« und der TV-Dokumentation »Tödliche Exporte – Wie das G36 nach Mexiko kam« von Daniel Harrich, gesendet am ARD-Themenabend und in zahlreichen Wiederholungen.

In der ersten Ergänzung meiner Strafanzeige gegen Heckler & Koch (wegen der widerrechtlichen G36-Lieferungen in mexikanische Unruheprovinzen vom 19. April 2010) forderte Rechtsanwalt Holger Rothbauer am 26. November 2012 die Ausdehnung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Diese sollten ausgedehnt werden auf weitere Beschuldigte der zuständigen Abteilungen im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin sowie im Bundesausfuhramt (BAFA) in Eschborn wg. Prüfung der vorsätzlichen, rechtswidrigen und schuldhaften Beihilfe durch Unterlassen bzgl. Exportgenehmigungsauflagen sowie Endverbleibsprüfung.

Zurzeit erwägen wir weitere juristische Schritte – diesmal auch gegen Beamte in Behörden. Wir wollen den verhängnisvollen Teufelskreis durchbrechen, in dem sich Regierungen bewegen, die Waffen in eine Region liefern, ohne zu wissen, bei wem diese letztendlich landen.

Noch immer kann der militärisch-industriell-politische Komplex seinen Einfluss geltend machen. Anstatt zumindest den Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten oder – noch sinnvoller – sämtliche Geschäftskontakte zum Unternehmen zu kappen, kauft die Bundesregierung weiterhin im Hause Heckler & Koch ein. Im Einzelplan 14 sind für das Jahr 2016 immerhin 16 Millionen Euro für neue Gewehre eingestellt. Ohne weitere Zustimmung des Haushaltsausschusses kann das BMVg auf diese Mittel zugreifen; unter der Bedingung, dass ein Betrag dieses Volumens nicht anderweitig ausgegeben werden kann.

So wird die Bundeswehr im nächsten Jahr 5870 neue G36-Gewehre erwerben. Und das obwohl Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen erst vor einigen Wochen die Ausmusterung eben dieser Sturmgewehre für die Bundeswehr beschlossen hat. Brisant ist diese Tatsache, zumal zuvor mehrere Untersuchungsberichte eben seitens Verteidigungsministerin von der Leyen wegen Treffbildabweichung des G36 bei Erhitzung (Außentemperatur und/oder Dauerfeuer) in Auftrag gegeben wurden. Deren Ergebnisse liegen zurzeit noch nicht vor – bestellt wird dennoch. Das Netzwerk des Todes funktioniert bis heute.

Und es funktionierte in der nahen Vergangenheit – da womöglich sogar im Bereich der Grenzlegalität bin hin zur Illegalität. In den kommenden Wochen sind eine Vielzahl von Fragen zu klären, die den G36-Waffenlieferzeitraum von 2003 bis 2008 betreffen und somit zwei Bundesregierungen. Dabei geht es um Fragen der Verwicklung und Verantwortung von Geschäftsführern und Hauptgesellschafter bei H&K, gehobenen Beamten in den Kontrollbehörden, von Staatssekretären und Ministern bis hin zu Kanzlern.

Wie hoch reichten bzw. reichen diese Machenschaften beim Mexiko-Waffendeal? Was wussten die zahlreichen Geschäftsführer und was der damalige wie heutige Hauptgesellschafter von Heckler & Koch, Andreas Heeschen? Welche Rolle spielten die früheren Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und Michael Glos? Welche Rollen kamen den früheren Bundesverteidigungsministern Peter Struck und Franz Josef Jung zu? Welche den früheren Bundesaußenministern Joschka Fischer und Frank-Walter Steinmeier (zugleich der amtierende)? Was wussten die damaligen Staatssekretäre im Verteidigungs-, Außen- und Wirtschaftsministerium? Unterstützten sie die illegalen Machenschaften im Mexiko-Deal? Was wusste Volker Kauder, Wahlkreisabgeordneter in Rottweil (wo Heckler & Koch seinen Stammsitz hat) und als CDU-CSU-Vorsitzender rechte Hand von Frau Merkel? Und welche Rolle spielten Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundeskanzlerin Angela Merkel, damals wie heute Vorsitzende des Bundessicherheitsrates?

Die richtigen Fragen sind gestellt. Sollten die Antworten ausbleiben, müssen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke reagieren: Dann ist die Zeit gekommen für einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. Thema: Heckler-Gate – die Oberndorfer Waffen im Netzwerk des Todes von Rüstungskontrollbehörden und der Führungsebenen deutscher Regierungspolitik.

Erstveröffentlichung dieses Artikels in der ZivilCourage (Mitgliederzeitschrift der DFG-VK), Oktober/November 2015; 4 ff., als Leitartikel

Zum Autor

Jürgen Grässlin ist Sprecher der Kampagne »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!«, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.).

Er ist Autor zahlreicher kritischer Sachbücher über Rüstungsexporte sowie Militär- und Wirtschaftspolitik, darunter internationale Bestseller. Zuletzt verfasste er das »Schwarzbuch Waffenhandel. Wie Deutschland am Krieg verdient« (Heyne, 2013) mit mehr als 100 Lesungen und als Mitautor das »Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden« (Heyne, Herbst 2015).

Grässlin wurde mit mehreren Preisen für Frieden und Zivilcourage ausgezeichnet, u.a. mit dem »Aachener Friedenspreis« (2011). Zuletzt wurde ihm der AMOS-Preis der Offenen Kirche Württemberg (2015) verliehen.

Kontakt: Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759, E-Mail: graesslin@dfg-vk.de

Weitere Informationen siehe www.juergengraesslin.com

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