DAKS-Newsletter November 2015 ist erschienen!

Der Kleinwaffenhersteller Heckler & Kochdurchlebt gerade turbulente Zeiten. Die Terroranschläge von Paris haben es jedoch geschafft, Heckler & Koch völlig aus den Schlagzeilen zu verdrängen. Diese Entwicklung ist vollkommen verständlich und so haben auch wir uns entschlossen, den Schwerpunkt des neuen Newsletters auf die Anschläge zu legen. Dies war nicht leicht, da das Entsetzen über die Taten Emotionen auslöst, die nur schwer mit einer beschreibenden und reflektierenden Sprache in Einklang gebracht werden können. Wir haben uns deshalb entschieden nicht so sehr über die Anschläge selbst zu schreiben, sondern über jene Entwicklungen, die durch die Anschläge ausgelöst wurden. – Das Resultat im neuen Newsletter!

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DAKS-Newsletter November 2015

Die Anschläge von Paris und die Zukunft der Rechtsordnung – Teil 1

Naheliegende Reaktionen auf die Pariser Terroranschläge vom 13. November 2015 sind Trauer und Entsetzen. Schon in den Stellungnahmen, die unmittelbar nach den Anschlägen gegeben wurden, überwog bei weitem der Moment des Entsetzens.

Dies zeigt sich insbesondere an den unmittelbaren Reaktionen des französischen Präsidenten François Hollande. In einer Erklärung vom 14. November 2015 bestimmte er die Terroranschläge als einen „acte d’une barbarie absolue“. Am 15. November 2015 schloss sich Bundespräsident Joachim Gauck dieser Lesart an, indem er in einer Rede anlässlich des Volkstrauertages feststellte, die Toten der Terroranschläge von Paris seien „Opfer hinterhältig agierender Mordbanden“.

Diese Aussagen sind angesichts des Leids der Opfer sicherlich verständlich – berechtigt sind sie jedoch nicht, da sie einer Rhetorik der Dämonisierung folgen, die im Rahmen des Wertekanons der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht möglich ist. In Gesellschaften, deren Zusammenleben auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basiert, genießen selbst „Verbrecher“ gewisse unveräußerliche Rechte, die durch Einschätzungen, wie sie von Hollande und Gauck gegeben wurden, in Frage gestellt werden. Allein, die Menschenwürde ist ein unveräußerliches Recht. Sie kommt Menschen selbst dann zu, wenn sie sich barbarischer Handlungen schuldig machen. Die Dämonisierung von Verbrechern ist deshalb grundsätzlich nicht legitim. Im Fall von Hollande wie Gauck kommt jedoch noch hinzu, dass sie die Attentäter nicht nur als Verbrecher charakterisieren, sondern gleichzeitig auch als Kriegsgegner.

In seiner Erklärung definierte Hollande Terroranschläge eben nicht einfach nur als Taten einer absoluten Barbarei, sondern gleichzeitig auch als „acte de guerre et face à la guerre“, als einen „acte de guerre qui a été commis par une armée terroriste“ und als einen „acte de guerre qui a été préparé, organisé, planifié de l’extérieur, et avec des complicités intérieures“. Gauck andererseits benannte die Toten von Paris als Opfer „einer neuen Art von Krieg“ und gab zu bedenken, dass bedingt durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr auch deutsche Soldaten „zu Opfern dieser Art der Kriegführung werden können“. Allein, so wie die Dämonisierung von Verbrechern innerhalb des westlichen Wertekanons nicht gerechtfertigt werden kann, so kann die Dämonisierung von Kriegsgegnern – und zu solchen werden die Attentäter in diesem Zusammenhang stilisiert – im Rahmen des humanitären Völkerrechts nicht gerechtfertigt werden. Selbst Soldaten, die sich an einm Angriffskrieg beteiligen, und selbst Soldaten, die Kriegsverbrechen begehen, genießen grundsätzlich gewisse Schutzrechte, die unveräußerlich sind und die ihnen unabhängig von ihren Taten zustehen.

Diese doppelte Grenzüberschreitung ist jedoch nicht auf den Bereich der politischen Rhetorik begrenzt, sondern findet sich in gleicher Weise auch im Bereich der politischen Entscheidungen wieder. Am 16. November 2015 beantragte Frankreich im Auswärtigen Ausschuss der EU, unter Bezugnahme auf Art. 42 Abs.7 des EU-Vertrags den so genannten „Bündnisfall“ auszurufen, da mit den Terroranschlägen ein bewaffneter Angriff auf das Hoheitsgebiet Frankreichs stattgefunden habe, der im Einklang mit Art.51 der UN-Charta (Selbstverteidigungsrecht) militärische Maßnahmen erlaube. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini, fasste die Situation dahingehend zusammen: „France has been attacked. Europe as a whole has been attacked. Today France sought the help and assistance of all of Europe. And today Europe, united, responded yes.“

Dagegen vertritt Bundesverteidigungsministerin von der Leyen die Ansicht, dass deutsche Soldaten zwar auf Grundlage des EU-Beschlusses in Syrien eingesetzt werden dürfen und sollen, dass sie sich dadurch aber keineswegs an einem „Krieg“ beteiligen würden. Im ZDF Heute Journal vom 26.11.2015 verneinte Bundsverteidigungsministerin von der Leyen jedoch die Frage, ob sich Deutschland im Krieg befände, „weil wir keinen Staat bekämpfen, aber wir bekämpfen eine mörderische Terrorbande“. Wenn der französische Präsident diesen Kampf als Krieg bezeichnet habe, so sei dies der emotionalen Lage in Frankreich geschuldet und vor diesem Hintergrund gerechtfertigt. Aber, so von der Leyen, „wir würden ja dem IS eher einen Gefallen tun, wenn wir in diese Rhetorik verfallen würden. Er ist kein Staat, sondern er ist eine Terrorbande, menschenverachtend, sehr ernst zu nehmen, sehr schwer zu bekämpfen, aber er ist kein anderer Staat“. In den Tagesthemen der ARD vom 26.11.2015 bekräftigte die Bundesverteidigungsministerin diese Einschätzung, indem sie auf die Frage, ob Deutschland in einen Krieg zöge, erklärte, dies sei nicht der Fall, da hier „nicht zwei Staaten“ aufeinanderprallten.

Diese Einschätzung widerspricht dem ausdrücklichen Beschluss des Auswärtigen Ausschusses der EU, der nicht nur einstimmig, sondern in Gegenwart der Bundesverteidigungsministerin von der Leyen getroffen wurde.

Dieses Agieren ist geeignet, erneut Entsetzen auszulösen, da diese Aussagen nicht nur einer Rhetorik der Dämonisierung von Menschen folgen, sondern sich in einer Grauzone an der Grenze der Rechtsbeugung bewegen. Noch wenige Tage vor den Anschlägen von Paris wandte sich die Bundesverteidigungsministerin im Rahmen einer Rede im Rahmen des Großen Zapfenstreichs zum 60-jährigen Bestehen der Bundeswehr an Soldaten und zitierte Helmut Schmidt mit den Worten: „Ihr könnt euch darauf verlassen: Dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Denn die Würde und das Recht des einzelnen Menschen sind das oberste Gebot – nicht nur für die Regierenden, sondern für uns alle.“

Dieses Versprechen und das damit verbundene Selbstverständnis scheint die Bundesverteidigungsministerin mittlerweile in Frage zu stellen.

Die Anschläge von Paris und die Zukunft der Rechtsordnung – Teil 2

Im Jahr 2012 wurde die EU mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Am 16. November 2015 beschloss der Auswärtige Ausschuss der EU auf Antrag Frankreichs und als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris unter Bezugnahme auf Art. 42 Abs.7 des EU-Vertrags, den so genannten „Bündnisfall“ auszurufen. Sebastian Zeitzmann, Studienleiter an der Europäischen Akademie Otzenhausen und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europarecht und Europäische Integration hat in seinem äußerst klar gegliederten Beitrag „Die Terrorakte von Paris: Anwendung des Art. 42 Abs. 7 EUV gerechtfertigt?“ dargelegt, dass auf der Sachebene die in Anspruchnahme von Art. 42 Abs.7 nicht gerechtfertigt war, da anlässlich von Terroranschlägen vorrangig die Solidaritätsklausel des speziell hierfür geschaffenen Art. 222 Abs.1 Ziff. a.) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Anwendung gelangen müsste. Die Bezugnahme auf Art. 42 Abs. 2 des Vertrags von Lissabon sieht er durch die damit verbundene Möglichkeit motiviert, in diesem Rahmen auch militärische Maßnahmen außerhalb des Territoriums der EU im Rahmen von Art. 51 der UN-Charta legitimieren zu können.

Eine auf Sachebene nicht gerechtfertigte Instrumentalisierung rechtlicher Normen durch politische Entscheidungsträger scheint grundsätzlich geeignet, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu beschädigen. Dies gilt erst Recht, wenn eine solche Instrumentalisierung in Fragen von Krieg und Frieden stattfindet und wenn im Rahmen des so begonnenen Weges weitere Rechtsnormen außer Kraft gesetzt werden sollten. Dies ist dann gegeben, wenn die Mitgliedsländer der EU auf Grundlage des gefassten Beschlusses des Auswärtigen Ausschusses und unter Bezugnahme auf Art.51 der UN-Charta beschließen sollten, in Syrien militärisch zu intervenieren, und dabei der gegnerischen Kriegspartei den Kombattanten-Status absprechen würden. Bundesverteidigungsministerin von der Leyen hat in verschiedenen Erklärungen klar erläutert, dass Deutschland sich nicht an einem Krieg beteiligt, weil es sich bei dem von der Bundeswehr zu bekämpfenden militärischen Gegner lediglich um eine „mörderische Terrorbande“, nicht jedoch um einen Staat und dessen Soldaten handeln würde.

Die Umsetzung des Beschlusses des Auswärtigen Ausschusses der EU setzt damit eine Entwicklung fort, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 begonnen hat: Auch in diesem Fall war ein Terroranschlag der Auslöser für einen Krieg unter Verweis auf Art. 51 der UN-Charta. Und damals wie heute wird die Kriegsrhetorik begleitet von einer Rhetorik der dämonisierenden Ausgrenzung des militärischen Gegners. Wenn Hollande die Terroranschläge als einen „acte d’une barbarie absolue“ qualifizierte oder Gauck sie als die Taten von „Mordbanden“ beschreibt, dann diskriminieren beide Aussagen die Attentäter als Menschen, denen fundamentale Schutzrechte, wie insbesondere der Kombattanten-Status des internationalen Kriegsvölkerrechts, zu Recht versagt werden können. Die Terroristen von Paris sind in dieser Lesart eben keine Soldaten einer fremden Macht, die einen Krieg erklärt und mit Angriffen auf das Hoheitsgebiet des französischen Staates begonnen haben, sondern sie sind schlichte „Mörder“ – so u. a. Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Pressestatement vom 14. November 2015. Diese sollen zunächst mit militärischen Mitteln bekämpft werden und, sollten sie überleben und in Gefangenschaft geraten, dann sollen sie auch noch und zusätzlich von der Justiz abgeurteilt werden. Diese Ansatzweise folgt dem Prinzip Guantánamo, in dem Kriege geführt werden, aber der „feindlichen“ Gegenseite der Kombattanten-Status verweigert wird. Ein System, in dem Menschen auf Grund einer einzelnen Tat mehrfach bestraft werden: einmal auf Ebene des Kriegsvölkerrechts mit militärischen Mitteln und dann auf Ebene des Strafrechts mit juristischen Mitteln. Der fundamentale Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ (nicht zweimal in derselben Sache), der besagt, dass ein Täter für eine einzelne Tat nicht zweimal bestraft werden darf, wird dadurch in Frage gestellt.

Die als Reaktion auf die Anschläge von Paris getroffenen Entscheidungen beinhalten demnach jene Gefahr, über die Gustav Radbruch in seinem 1946 erschienenen Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ philosophierte: die jeweiligen Entscheidungen, etwa über eine mögliche Entsendung der Bundeswehr nach Syrien, mögen legal entstanden und rechtlich bindend sein. Dabei scheint es jedoch, „daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.“ (ebd. S.11) Diese so genannte Radbruch’sche Formel fand im Rahmen der Mauerschützen-Prozesse in die deutsche Rechtssprechung und -praxis Eingang (siehe etwa: BGHSt 39,1, RN39, vom 3. November 1992; BGHSt 41,101, RN11, vom 20. März 1995). Ausgehend von der aktuellen Situation scheint es nur mehr eine Frage der Zeit, bis sich deutsche Soldaten und deutsche Politiker in entsprechender Weise vor Gerichten verantworten müssen.

Der Kampf gegen den IS kann deshalb nur noch verloren gehen, denn selbst wenn es der Anti-IS-Koalition gelingen sollte, in Syrien militärisch zu „gewinnen“, so ist damit doch das Prinzip der Rechtstaatlichkeit in Europa und in Deutschland beschädigt worden.

Trauer um Terrortote in …

Ein Kommentar von André Maertens

Ja, es gab Terroranschläge in Paris. Ja, es gab Tote und viele Verletzte. Und es ist verständlich, dass Europa auf „seine“ Toten sieht. Und trauert. Aber wie immer ist dabei ein Stück Ungleichheit und sogar Rassismus dabei. Warum nur hier trauern, kaum bei den Toten des abgeschossenen russischen Flugzeugs, der Terroranschläge in Mali, Tunis und all der anderen Orte in der Welt, wo zum Beispiel deutsche Waffen zum Töten benutzt werden, wie etwa in Mexiko. Wo bleibt „Je suis Syrie“ oder „Ich bin Aleppo“? Das sind nur syrische Menschen? Menschlichkeit ist global. Oder es ist Eurozentrismus.

Europa exportiert Waffen (Deutschland vor allem). Das braucht kaum einer weiteren Ausführung. Wohin verkaufen Waffenhändler die Waffen? Auch an den „IS“? Ja, auch. Und die Kriegswaffen werden überall dorthin ausgeführt, wo Menschen Terror ausüben. Europa exportiert Terror.

Europa nimmt am US-amerikanischen Drohnen-Krieg teil und schreibt sich gleichzeitig Humanismus auf seine Staatsfahnen. Spätere Historiker werden dieses Zeitalter als das der völkerrechtswidrigen Tötungen beschreiben, in dem die scheinheiligen USA und ein beinahe noch scheinheiligeres Europa sich das Recht genommen haben, in anderen Ländern und Kontinenten zu töten bzw. zu morden.

All das hilft nicht, die Toten der Pariser Anschläge wieder lebendig zu machen, auch nicht die syrischen Toten. Aber es könnte helfen, weitere Tötungen zu verhindern. Europa muss Frieden machen. In seinen Gesellschaften, an seinen (Festungs-)Grenzen und in anderen Kontinenten. Mehr Waffen, mehr Krieg bedeuten eben das: mehr Krieg und noch mehr Tote.

Wikipedia listet Zahlen zu den Zahlen des jetzigen Krieges in Syrien auf. Weitere Statistiken werden sicher folgen, es sei denn, die waffenproduzierenden Staaten und eben auch diese gleichen machtgierigen Staaten werden sich ihrer Verantwortung bewusst und ändern ihre Macht- und Militärstrategien. Dafür trägt die Bevölkerung der europäischen Staaten eine Mitverantwortung, die sich nicht auf „die da oben“ abschieben lässt. Bis dahin muss doch, um Gottes willen, ganz klar gelten: Grenzen auf für Flüchtlinge, um humanitär zu helfen! Grenzen zu für Waffen!

In diesem Zusammenhang ist ein Deutsche-Welle-Artikel von Chrispin Mwakideu interessant.

Ebenso sehenswert ist eine Panorama-Sendung, die über die (US-amerikanischen) Ursprünge des „Islamischen Staates“ berichtet.

Unter anderem über die Machtpolitik der USA und Europas spricht Otfried Nassauer in dem ARTE-Interview mit dem Titel „Flüchtlinge – Eine Schwächung Europas?“.

Nach den Massakern von Paris: Entsetzen, Empörung, Handeln!

Eine Erklärung von ATTAC France zu den Anschlägen von Paris vom 14. November 2015

Nach den Massakern von Paris fühlen die Mitglieder und UnterstützerInnen von Attac gemeinsam mit der französischen Gesellschaft Entsetzen und Empörung über diesen blinden und mörderischen Hass. Attac bekundet seine Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen. Die am Freitagabend ermordeten Menschen wollten mit guten Recht einfach nur Geselligkeit, Kunst und ein freies Leben genießen – Dinge, die diese Mörder im Namen eines fanatischen Verständnisses von Religion auslöschen wollen.

Bei all unserer Ergriffenheit und Trauer: Wir weigern uns, dem Terror nachzugeben! Wir lehnen eine Gesellschaft der Angst, der Stigmatisierung und der Suche nach Sündenböcken ab. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, uns weiterhin frei zu bewegen, zu arbeiten, uns zu unterhalten, uns zu treffen und zu kämpfen.

„Frankreich ist im Krieg“ wird uns gesagt. Aber das ist nicht unser Krieg: Nach dem amerikanischen Desaster im Irak und in Afghanistan tragen die aktuellen französischen Interventionen im Irak, in Libyen, Syrien, Mali, Tschad, Niger und in der Zentralafrikanischen Republik dazu bei, diese Regionen zu destabilisieren. Sie lösen die Flucht jener MigrantInnen und Flüchtlinge aus, die gegen die Festung Europa prallen und deren Leichen an unseren Küsten stranden. Ungleichheiten und Raubzüge zerreißen die Gesellschaften und bringen sie gegeneinander auf.

Al-Qaida oder Dschihad beziehen ihre unmenschliche Stärke aus diesen Ungerechtigkeiten. Dieser Krieg führt zu keinem Frieden, weil es keinen Frieden ohne Gerechtigkeit gibt. Um diesen Krieg zu beenden, werden unsere Gesellschaften mit ihrer Gier nach Macht, Waffen, Öl, Uran und seltenen Metallen Schluss machen müssen.

Jenseits der sozialen und wirtschaftlichen Ursachen, die Verzweiflung und wahnsinnige Handlungen nähren, bleibt die „Banalität des Bösen“: Ein Rückfall in die Barbarei ist nie ausgeschlossen, wenn einige beschließen sich über den Respekt vor der Menschlichkeit hinwegzusetzen.

Mehr denn je müssen wir gegen den Imperialismus kämpfen, gegen den „humanitären“ Imperialismus, gegen den zerstörerischen Produktivismus – und für Gesellschaften, in denen Besonnenheit, Freiheit und Gleichheit herrschen.

Wir lehnen schon im Voraus jegliche Beschränkung des Demonstrationsrechts ab sowie unseres Rechts gegen diese zugrunde gehende Welt und für Alternativen zu kämpfen, welche die Menschen des Südens und des Nordens zusammenbringen.

Von 29. November bis 12. Dezember werden wir in Paris anlässlich der COP 21 mit unseren Mobilisierungen der BürgerInnen zeigen, dass eine andere Welt möglich und dringend notwendig ist.

Heckler & Koch: Die Ereignisse überstürzen sich

Unter dem Motto „Der Tod dankt der Staatsanwaltschaft Stuttgart“ hatte im April 2015 eine Protestaktion eines Bündnisses von Organisationen der Friedensbewegung in Stuttgart demonstriert (siehe DAKS-Newsletter 05/2015) – nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen, denn die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Einen Zeitplan, wie es nun weitergeht, gibt es noch nicht, denn über diesen muss nun das Stuttgarter Landesgericht entscheiden.

Fast scheinen solche Details jedoch vernachlässigbar. Wichtig ist, dass überhaupt etwas passiert.

Bemerkenswert ist jedoch, dass inzwischen nicht nur Heckler & Koch juristisch unter Druck gerät. Wie die Süddeutsche berichtete, verklagte der baden-württembergische Rüstungshersteller die Bundesregierung in Gestalt des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle wegen Untätigkeit, da diese zu lange nicht über Anträge für den Export von G36-Komponenten entschieden habe. Seit teilweise mehr als zwei Jahren habe das Unternehmen keine entgültige Antwort auf gestellte Anträge erhalten. Dadurch sei es weder möglich gewesen, die Waffen-Teile zu exportieren noch, im Fall eines negativen Bescheides, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auch in diesem Fall ist noch kein zeitlicher Rahmen bekannt. Der Ausgang des Verfahrens verspricht jedoch spannend zu werden, da die Klage juristisches Neuland betritt. In der Vergangenheit wurden zwar Prozesse wegen des Verdachts auf die illegale Ausfuhr von Kriegswaffen geführt, aber dass ein Unternehmen sein „Recht auf Rüstungsexport“ einzuklagen versucht, hat bisher kein Vorbild.

Wenn Heckler & Koch von einer Welle von Exportgenehmigungen profitierte, wie das Handelsblatt Anfang November berichtete, so sollte man dies vielleicht auch als einen Versuch der Bundesregierung verstehen, einer weiteren Klage und damit verbundenen eventuellen Schadenersatzforderungen zu entgehen. Ob durch eine solche Motivation jedoch der Export von 48 Granatmaschinenwaffen, 1600 Schnellfeuergewehren und 100 Maschinenpistolen an den Oman – um nur ein einziges Beispiel für einen der nun genehmigten Exportanträge von Heckler & Koch zu geben – ethisch gerechtfertigt ist, sei in Frage gestellt.

Ob Heckler & Koch von diesem Auftrag wirklich profitieren wird, bleibt abzuwarten, da die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens unvermindert anhalten (vgl. hierzu auch das Interview der Berliner Zeitung mit Wolf-Christian Paes). Wie u. a. das Handelsblatt berichtete, war HK-Mehrheitseigentümer Andreas Heeschen gezwungen, das Eigenkapital von HK aufzustocken. Zu diesem Zweck soll er 60 Millionen Euro aus seinem Privatvermögen investiert haben. Diese Finanzspritze dürfte bitter nötig gewesen sein, da schon in der Vergangenheit die vorhandenen Mittel des Unternehmens so weit erschöpft waren, dass es berechtigt schien, von einer möglichen Insolvenzverschleppung zu sprechen (siehe DAKS-Newsletter 10/2014). In diesem Kontext erscheint die Kapitalerhöhung als eine Verzweiflungstat: Mitte November musste erneut eine Zinszahlung in Höhe von geschätzten 14 Millionen Euro geleistet werden. Mitte Mai steht die nächste entsprechende Zahlung an. Dabei waren und sind die Barmittel des Unternehmens aufgebraucht und neue Kredite scheinen auf dem freien Kapitalmarkt nicht mehr zu finden. Deshalb müsste Heeschen nun entweder selbst in die Tasche greifen oder die Konsequenz ziehen und einerseits einen Zahlungsausfall bei der laufenden Anleihe (WKN A1KQ5P) in Kauf nehmen und andererseits einen Insolvenzantrag stellen. So verspricht die Zukunft von Heckler & Koch auch nach dieser Kapitalerhöhung unsicher zu bleiben.

Die Bundeswehr wirbt, die taz staunt

Eine Werbekampagne der Bundeswehr rollt durch das Land und macht vor keiner Plakatwand und keiner Zeitung halt. Das peng!-Kollektiv hat eine Anti-Kampagne gestartet. Dennoch können selbst und auch in der taz entsprechende Anzeigen gefunden werden, wie bereits von verschiedener Seite kritisiert wurde. Das darf sie, da die taz weder Bundeswehr noch Verteidigungsministerium als grundsätzlich sexistisch, militaristisch oder rassistisch einstuft.

So weit, so befremdlich. Aus dem Staunen kommt jedoch nicht heraus, wer die Werbesprüche meditiert:

WIR KÄMPFEN AUCH DAFÜR, DASS DU GEGEN UNS SEIN KANNST.

KRISENHERDE LÖSCHST DU NICHT MIT ABWARTEN UND TEETRINKEN.

WAS SIND SCHON 1000 FREUNDE IM NETZ GEGEN EINEN KAMERADEN?

Und sogar der taz ist aufgefallen, dass ein Satz wie

BEI UNS GEHT ES UMS WEITERKOMMEN, NICHT NUR UMS STILLSTEHEN.

im Grunde genommen „ein echter taz-Slogan!“ sein könnte. Da fragt man sich doch – seit wann beherrschen die Leute von der Bundeswehr-Werbeabteilung eigentlich die Grundsätze von retorsiver Logik? Wer hat denen beigebracht, Gemeinplätze und sogar eine latente Medienkritik zu integrieren? Die Antwort ist simpel: Die Bundeswehr ist offensichtlich bei der taz in die Lehre gegangen. Wie die taz am 17. Oktober 2012 stolz auf Facebook postete, kooperiert die Zeitung mit der „Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation“ und die Möglichkeit von Praktika von Bundeswehr-Offizieren bei der taz sei grundsätzlich gegeben.

An diesem Punkt legt sich dann die Irritation, denn es scheint, dass das, was wie die taz klingt, tatsächlich auch die taz ist bzw. von der taz kommt. An diesem Punkt erscheint die Bundeswehr-Werbekampagne dann aber nicht mehr als das Problem. Wohl aber das Agieren der taz.

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