Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr

Ab dem 1. März 2011 soll in Deutschland niemand mehr gegen seinen Willen einberufen werden. So beschloss das Bundeskabinett am 15. Dezember 2010 die Aussetzung der Wehrpflicht.

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Seither ist erwartungsgemäß die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung merklich zurückgegangen. Dennoch gibt es aber auch in der Freiwilligenarmee Bundeswehr immernoch Kriegsdienstverweigerungen. Seit Mitte 2014 bis Mitte 2016 haben über 450 Soldatinnen und Soldaten den einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gestellt.

Nach Angaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben haben 67% der Anträge erfolg und 25% werden abgelehnt. Die differenz sei unzulässig oder zurückgezogen.

Die Kriegsdienstverweigerung kann besonders für Offiziere eine teure Angelegenheit sein. Von 153 Offizieren und Offiziersanwärtern fordert der Bund über 5,6 Millionen Euro Ausbildungskosten zurück. Je nach Einzelfall zwsichen 1.200 und 69.000 Euro.

Vielleicht ein weiterer Grund weshalb die Mehrzahl der deutschen Soldaten in repräsentativen Umfragen sagt, dass sie den Dienst an der Waffe einer ihr nahestehenden Person – etwa dem eigenen Kind – nicht weiterempfehlen würden.

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