DAKS-Newsletter Oktober 2016 ist erschienen!

Die Bundesregierung hat neue Rüstungsexport-Zahlen veröffentlicht: Damit ist nun der Wert der Exportgenehmigungen bekannt, die im 1.Halbjahr 2016 erteilt worden sind. Im neuen DAKS-Newsletter haben wir uns an einer Auswertung des Datenmaterials versucht. Leider ist es nicht möglich aus dem veröffentlichten Material Rückschlüsse auf die Waffen(arten) zu machen, deren Export genehmigt wurde. Allgemeine Trends sind aus dem Rüstungsexportbericht jedoch ablesbar. – Und die haben unsere Sorge geweckt. Mehr dazu im neuen Newsletter!

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DAKS-Newsletter Oktober 2016

Erste Zahlen: Deutsche Rüstungsexporte im Jahr 2016

Das Bundeskabinett hat einen Rüstungsexportbericht für das 1. Halbjahr 2016 verabschiedet und kann ein durchweg positives Fazit ziehen: Durch die halbjährlichen Berichte wird die Transparenz verbessert. „Nie zuvor wurde so transparent über die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung und über konkrete Genehmigungsentscheidungen informiert.“ (Rüstungsexportbericht 1/2016, S. 2)

Außerdem wurde „die Rüstungsexportpolitik deutlich restriktiver gestaltet als in vergangenen Legislaturperioden und die rechtlichen Grundlagen verschärft“. (ebd. S. 2) Exporte in Drittländer sind unter diesen Umständen fast nicht mehr möglich, denn: „Im Koalitionsvertrag wurde ausdrücklich bestätigt, dass bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittländer die Politischen Grundsätze und damit eine restriktive Genehmigungspraxis für das Regierungshandeln verbindlich sind.“ (ebd. S. 2) Kurz gesagt: Die derzeitige Bundesregierung nimmt Rüstungsexport nicht auf die leichte Schulter und hat „die strengsten Regeln für Rüstungsexporte geschaffen, die es in Deutschland jemals gab“.

Leider ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kam, denn die veröffentlichten Zahlen weisen in eine grundlegend andere Richtung: Im 1. Halbjahr 2016 gab es kaum ein Land auf der Welt, in das Deutschland keine Waffenexporte genehmigt hat.

Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte im 1. Halbjahr 2016 (blau markiert)

Und so ist es blanker Hohn, das bestehende Rüstungsexportkontrollregime als restriktiv zu bezeichnen, und die Behauptung, die bestehenden Verbotskriterien streng auszulegen, dokumentiert eine gravierende Form von Realitätsverlust. Faktisch genehmigt die Bundesregierung direkte Rüstungsexporte, so lange es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Genehmigungspraxis folgt dabei keiner erkennbaren politischen Logik, denn beliefert werden häufig alle denkbaren Konfliktparteien: alle Balkanländer, die Ukraine und Russland, Taiwan und China, Israel und die palästinensische Autonomiebehörde (vgl. hierzu Rüstungsexportbericht 1/2016, S. 21, Fußnote 17). Deshalb und nicht etwa, weil die Genehmigungspraxis restriktiv ist, sind die Genehmigungswerte im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum erneut gestiegen.

Genehmigungen für Rüstungsexporte im 1. Halbjahr 2015 und im 1. Halbjahr 2016

EmpfängergruppeAnzahl GenehmigungenGesamtwert in Euro
1. Halbjahr 20151. Halbjahr 20161. Halbjahr 20151. Halbjahr 2016
EU246725171.511.715.686501.037.301
NATO und NATO-gleichgestellte Länder22002031269.276.5931.214.323.345
Drittländer167419041.674.449.9962.317.113.686
Gesamt634164523.455.442.2754.032.474.332

Hinzu kommt, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob der Rückgang bei den Genehmigungen für den Export von Kleinen und Leichten Waffen nachhaltig ist und ob eine tatsächliche Trendwende in diesem Bereich stattgefunden hat.

Genehmigungen für den Export von Kleinen und Leichten Waffen

EmpfängergruppeGesamtwert in Euro
1. Halbjahr 20151. Halbjahr 2016
EU3.190.8467.423.393
NATO und NATO-gleichgestellte Länder3.476.346832.997
Drittländer5.754.5273.385.690
Gesamt12.421.71911.642.080

Die Bundesregierung nimmt zwar für sich in Anspruch, dass der Rückgang der Genehmigungswerte um 779.639 Euro eine Art Trendwende darstellt und als „Folge der restriktiven und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung“ (Rüstungsexportbericht 1/2016, S. 5) zu deuten sei, doch scheint die Realität auch in diesem Fall wesentlich komplexer als dargestellt. Zum einen wird im Rahmen des Berichts darauf hingewiesen, dass bereits jetzt weitere Anträge zum Export von Kleinwaffen vorliegen, deren Bearbeitung sich jedoch verzögert hatte. Zum anderen gilt es zu betonen, dass die kurdische Regionalregierung im Irak im 1. Halbjahr 2016 zu den größten Empfängern deutscher Kleinwaffen gehörte. (ebd., S. 5) Dadurch mag sich der Gesamtwert der Genehmigungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar um rund 800.000 Euro verringert haben, die Brisanz der getroffenen Exportgenehmigungen hat sich jedoch erneut dramatisch erhöht.

Es ist ein Kennzeichen dieser erhöhten Brisanz der deutschen Rüstungsexporte, wenn der Wert der Genehmigungen zum Export von Kleinwaffen-Munition im vergangenen Halbjahr um 1053% gestiegen ist. Lagen die entsprechenden Werte im 1. Halbjahr 2015 bei rund 27 Millionen Euro, wurde im 1. Halbjahr 2016 Exporte in Höhe von rund 284 Millionen Euro genehmigt.

Genehmigungen für den Export von Munition für Kleine und Leichte Waffen

EmpfängergruppeGesamtwert in Euro
1. Halbjahr 20151. Halbjahr 2016
EU10.876.7766.526.884
NATO und NATO-gleichgestellte Länder12.282.362268.516.159
Drittländer3.804.2128.771.402
Gesamt26.963.350283.814.445

Diese Entwicklung belegt keinen restriktiven Umgang mit Rüstungsexporten, eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung oder die strengen Regeln des deutschen Rüstungsexportkontrollregimes, sondern dass im vergangenen Jahr zu viel geschossen wurde. Um die verschiedenen Kriege fortsetzen zu können, müssen die Bestände an Munition ergänzt und aufgefüllt werden – und Deutschland liefert.

Presseerklärung von „Aktion Aufschrei! – Stoppt den Waffenhandel“:

Der Export von Kleinwaffen und Munition muss verboten werden!

Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Rüstungsexportbericht für das 1. Halbjahr 2016

Die ‚Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!‘ fordert mit einer Unterschriftenaktion ein gesetzliches Verbot für den Export von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition.

„Die sich wie ein Mantra wiederholenden Behauptungen von Wirtschaftsminister Gabriel, besonders zurückhaltend bei der Genehmigung von Rüstungsexporten zu sein, verkommen angesichts der neuen Rekordzahlen immer mehr zu reinen Lippenbekenntnissen“, so Paul Russmann, Geschäftsführer von Ohne Rüstung Leben und Sprecher der ‚Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!‘. Russmann: „Auf Platz eins der Empfängerländer deutscher Kriegswaffen steht Algerien, auf Platz drei Saudi-Arabien. Wer sich die Situation in diesen Ländern vor Augen führt, kann nicht mit gutem Gewissen behaupten, deutsche Rüstungsexporte dorthin seien unbedenklich.“

„Die Richtlinien der Bundesregierung besagen, dass Rüstungsexporte an Drittstaaten nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Wenn jedoch fast 60 Prozent der aktuell genehmigten Werte an Staaten außerhalb von EU und NATO gehen, wird die Ausnahme zur Regel“, sagt Christine Hoffmann, Generalsekretärin von pax christi und Sprecherin der ‚Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!‘.

Laut Handelsblatt sieht die Bundesregierung Saudi-Arabien als „einen Stabilitätsanker im Nahen Osten“. Der Wert der genehmigten Lieferungen an Riad stieg von 179 Millionen im Vorjahreszeitraum auf etwa 484 Millionen Euro. „Dass das Land systematisch Menschenrechte verletzt und erst kürzlich sogar von den USA für brutalste Angriffe auf zivile Ziele im Jemen gerügt wurde, wird in diesem Zusammenhang offensichtlich als zweitrangig angesehen“, so Paul Russmann.

Während die Bundesregierung die Ausfuhr von Kleinwaffen im ersten Halbjahr leicht gesenkt hat, haben sich die Exporte von Kleinwaffenmunition verzehnfacht. Die Munitionslieferungen gingen zwar größtenteils an Bündnisstaaten – aber auch in den Irak. Ein Umstand, der Christine Hoffmann empört: „Deutschland liefert in einen heißen Krieg. Viele der Menschen, die im Irak sterben, sterben an deutscher Munition!“

Heckler & Koch: Ersatzteile für Saudi-Arabien?

Die Ankündigung, die im Rüstungsexportbericht 1/2016 gemacht wurde, dass im 2. Halbjahr einige Entscheidungen für den Export von Kleinwaffen anstehen, die bereits vorliegen, aber im 1. Halbjahr nicht mehr bearbeitet werden konnten, stimmt nachdenklich. Nach dem Prozess-Erfolg von Heckler & Koch im Juni 2016 (vgl. DAKS-Newsletter 07/2016) und der Ende September publik gewordenen Forderung aus saudischen Militärkreisen, dass Deutschland seine Vertragsverpflichtungen zur Lieferung von Waffenkommponenten erfüllt, deutet nun auch diese Andeutung in eine bestimmte Richtung, die es möglich erscheinen lässt, dass Heckler & Koch schon bald wieder Waffen(teile) nach Saudi-Arabien liefern darf. Damit würde die Behauptung der Bundesregierung, eine restriktive Exportpolitik zu betreiben, jedoch endgültig entwertet.

Brasiliens Schusswaffen-Modernisierung: Trend zum „alten“ Kaliber?

Der Informationsdienst Jane´s meldet, dass Brasiliens Militärführung plant, neue Schnellfeuergewehre im Kaliber 7,62 x 51 mm zu erwerben. Das „IA2“ wird von der staatlichen brasilianischen Rüstungsfirma IMBEL (Indústria de Material Bélico do Brasil) mit Sitz in Piquete (Brasilien) gebaut. Wie Victor Barreira (Brasilia) berichtet, soll diese Waffe die bisher verwendeten FAL-Gewehre (Fusil Automatique Léger, entwickelt von der belgischen Firma Fabrique Nationale d’Herstal), aber auch Modelle wie das M16 und das Heckler & Koch-Gewehr HK33 ersetzen. Das IA2 soll über einen geringen Rückstoß verfügen und besteht – wie auch das G36 – zu einem großen Teil aus Polymer-Stoffen, es hat aber keinen Drehkopfverschluss wie beispielsweise das G36, sondern die Verschlusstechnik eines FAL-Gewehrs. Interessant ist vor allem, dass es diese Waffe in zwei Varianten gibt: Eine Version verschießt Munition im NATO-Standardkaliber 5,56 x 45 mm (wie ebenso das G36, das HK416, das neue MG5 von HK und der US-amerikanische M4-Karabiner), die andere Version dagegen verschießt Munition im „alten“ Kaliber 7,62 x 51, das etwa beim G3 und auch beim HK417 Verwendung findet. Nachdem die Armee, verschiedene brasilianische Militärpolizeien und andere Sicherheitsbehörden des Landes in den vergangenen Jahren Waffen der 5,56-Version erworben haben, scheint nun geplant, die 7,62-Variante auszuwählen.

In Deutschland und anderen Ländern war ja diskutiert worden, ob das 5,56-Kaliber durchschlagskräftig genug sei (Stichwort „Mannstoppwirkung“, welch grausiges Wort!), auch wurde bezweifelt, ob dieses Kaliber über weite Entfernungen noch effektiv, d. h. tödlich sei. Nun könnte es wieder einen Trend zum „alten“ Kaliber geben – und auch Heckler & Koch könnte diesen Weg gehen, wenn es im „Kampf“ um die möglicherweise wirklich kommende (vielleicht auch nur teilweise durchgeführte) Ersetzung des G36-Standardgewehrs der Bundeswehr darum geht, eine Waffe im Kaliber 7,62 anzupreisen, etwa das HK417. Noch wird in Brasilien getestet, aber man kann sich natürlich jetzt schon fragen, ob diese Waffe auch exportiert werden soll bzw. was mit den „Altwaffen“ – zum Beispiel mit den HK33-Gewehren – passieren wird.

Bedenken muss man auch: Brasiliens Sicherheitskräfte sind im Kampf gegen kriminelle Organisationen für ihre extralegalen Tötungen berüchtigt, wie Human Rights Watch und Amnesty International berichten.

Rüstungsexportkontrolle: Die Rüstungsindustrie fordert eine europäische Lösung

Obwohl die Exportzahlen steigen, macht sich die deutsche Rüstungsindustrie Sorgen um ihre Zukunft. Anlässlich eines „Trialogs“ zwischen Politik, Industrie und Bundeswehr über die Situation der Rüstungsindustrie in Deutschland wurde mit Kritik an der bestehenden Gesetzgebung nicht gespart. Friedrich Lürssen / Lürssen Werft etwa fühlt sich – laut TAZ – von Franzosen und Italienern ausgelacht, weil er nicht den Export von 30 Patrouillenbooten für Saudi-Arabien auf einmal beantragen kann, sondern für jedes einzelne Schiff eine gesonderte Exportgenehmigung beantragen muss.

Die Frage ist, welche Schlüsse aus dieser Situation gezogen werden können: Liegt die Unzufriedenheit der deutschen Rüstungsindustrie wirklich an der Restriktivität der deutschen Gesetzgebung? Kaum, denn am Ende wird die Lürssen-Werft ja 30 Exportgenehmigungen erhalten, so dass das Geschäft mit Saudi-Arabien stattfinden kann. Seine Kritik hat nur insofern eine Berechtigung, als sie sich auf den bürokratischen Aufwand bezieht, der mit den Exporten verbunden ist. Und es stimmt: Eine überbordende Bürokratie ist in der Regel kein Zeichen von Qualität. Zumal wenn die Ergebnisse – das Ja zu jedem einzelnen Exportantrag – schon im Vorfeld abzusehen sind. In Konsequenz plädiert Friedrich Lürssen eigentlich für die Erarbeitung eines einheitlichen Rüstungsexportkontrollgesetzes – auch wenn er das als Industrievertreter niemals eingestehen würde bzw. unter einem anderen Blickwinkel sieht. Diese andere Perspektive wird durch BDI-Chef Ulrich Grillo hervorgehoben, wenn er kritisiert:

Den politischen Entscheidern muss bewusst sein, dass sie der Industrie ihre Leistungsfähigkeit nehmen, wenn sie massiv in deren wirtschaftliches Handeln eingreifen […]. Genau das geschieht seit einiger Zeit, vor allem beim Export wehrtechnischer Güter.“

Was Grillo hier kritisiert, ist nicht einfach eine überbordende Bürokratie, sondern die Berechtigung staatlicher Regulierung überhaupt. Was er sich wünscht, ist eine Deregulierung des Rüstungsmarktes. – Aus Sicht eines Industrievertreters sicherlich eine berechtigte Forderung, aus friedensethischer Perspektive jedoch fatal.

Ähnliches gilt auch für eine mögliche Europäisierung der Rüstungsexportkontrolle, wie sie laut TAZ von Armin Papperger, Vorstandsmitglied von Rheinmetall, ins Spiel gebracht wurde. Er erklärt:

Das europäische Exportgesetz wird sicher nicht das deutsche Exportgesetz sein […]. Aber wenn man Gerechtigkeit möchte, dann braucht man das europäische Exportgesetz.“

Aus dieser Perspektive sollen europäische Regelungen zum Rüstungsexport nicht der Regulierung des Marktes dienen, sondern sollen ein Instrument darstellen, um angeblich vorhandene Wettbewerbsnachteile der deutschen Rüstungsindustrie auszugleichen. Die Regelungen hätten demnach nicht zum Ziel, den Export von Waffen einzuschränken, sondern im Gegenteil der deutschen Industrie zu ermöglichen, künftig mehr Rüstungsgüter zu exportieren und einen größeren Marktanteil zu erreichen. Eine solche Forderung verkehrt den Sinn von Regulierungen des Rüstungsmarktes in sein Gegenteil. Und es zeigt die Notwendigkeit, eine restriktive Rüstungsexportkontrollgesetzgebung in Deutschland und Europa zu installieren.

Neue U-Boote für Israel?

Nach dem Misserfolg bei der Bewerbung um den australischen U-Boot-Auftrag kann die Kieler Werft TKMS nun Hoffnung schöpfen: Israel erwägt, drei U-Boote zu bestellen. Diese sollen die älteren, in den Jahren 1999 und 2000 in Dienst gestellten Boote Dolphin, Leviathan und Tekuma ersetzen und die israelische U-Boot-Flotte modernisieren und vereinheitlichen. Nach Abschluss dieser Neu-Beschaffung würde Israel dann über 6 U-Boote der Dolphin2-Klasse verfügen. Diese qualitative Aufrüstung wird jedoch wahrscheinlich durch eine quantitative Aufrüstung ergänzt: Es scheint nicht wahrscheinlich, dass Israel die noch relativ neuen U-Boote der Dolphin1-Klasse verschrotten wird. Eher scheint es, als würden die Boote außer Dienst gestellt und als Reserve erhalten. In einem Konfliktfall könnten die Boote dann reaktiviert werden und die israelische Marine wäre befähigt nicht nur sechs, sondern neun U-Boote einzusetzen. Angesichts der Aufrüstung Ägyptens, Algeriens und Saudi-Arabiens, die derzeit mit deutscher Unterstützung ihre Marine modernisieren, würde dadurch die Überlegenheit der israelischen Marine garantiert.

Während die U-Boote der Dolphin1-Klasse in Israel umgebaut wurden, um atomar bestückbare Marschflugkörper zu verschießen, werden die U-Boote der Dolphin2-Klasse werftmäßig mit entsprechenden Torpedo-Rohren ausgerüstet.

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