{"id":371,"date":"2021-04-20T11:19:00","date_gmt":"2021-04-20T09:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/rib-ev.de\/?p=371"},"modified":"2024-07-19T14:59:12","modified_gmt":"2024-07-19T12:59:12","slug":"toedliche-gesetzesluecke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rib-ev.de\/?p=371","title":{"rendered":"T\u00f6dliche Gesetzesl\u00fccke!?"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1-1024x768.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-19\" width=\"774\" height=\"581\" srcset=\"https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1-1024x768.jpg 1024w, https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1-300x225.jpg 300w, https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1-768x576.jpg 768w, https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1-1536x1152.jpg 1536w, https:\/\/rib-ev.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/565a4402-a266-400c-abd3-a3e35348c3d1.jpg 1600w\" sizes=\"(max-width: 774px) 100vw, 774px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Nach unserer Strafanzeige im Jahr 2010 endete vor dem BGH nun ein langer Prozess mit einem Paukenschlag. Nachdem das LG Stuttgart zwischen 2018 und 2019 den Fall illegaler Waffenexporte von H&amp;K verhandelt hat, in welchem es zum Urteil gelangte, dass die Genehmigung f\u00fcr den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen (EVE) erschlichen worden war. Doch Schritt f\u00fcr Schritt: Im Jahr 2015 erhob nach f\u00fcnfj\u00e4hriger Ermittlungszeit die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf unsere Strafanzeige hin Anklage wegen des Exports von Sturmgewehren in die mexikanischen Bundestaaten Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero. Damit h\u00e4tte H&amp;K gegen das Au\u00dfenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz versto\u00dfen. Es wurden im Rahmen des Verfahrens auch F\u00fchrungspersonen von H&amp;K angeklagt. Verurteilt wurde aber am Ende ausschlie\u00dflich allein eine Sekret\u00e4rin und ein Vertriebsleiter, jeweils zu Haftstrafen auf Bew\u00e4hrung (LG Stuttgart, Urteil. vom 21.02.2019, Az. 13 KLs 143). Bemerkenswert ist insbesondere, dass der Frage nachzugehen, warum nur die zweite Riege verurteilt wurde einem nicht einfach Gemacht wird. <\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das LG Stuttgart ist offensichtlich besorgt um die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Freigesprochenen und gab auf Anfrage zun\u00e4chst nur eine Urteilsversion heraus, bei der die komplette Begr\u00fcndung f\u00fcr die Freispr\u00fcche geschw\u00e4rzt worden war. Erst auf einen Hinweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch hin kommt ein vollst\u00e4ndigeres Urteil. Aus diesem ergibt sich dann, dass nach Ansicht des Gerichts den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Ausfuhrverantwortlichen bei H&amp;K keine Kenntnis der falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen nachgewiesen werden k\u00f6nne. Brisant ist aber, dass ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer laut den Akten des LKA in einem internen Gespr\u00e4ch davon gesprochen haben soll, die Waffenmenge solle \u201eplausibel\u201c auf die genehmigungsf\u00e4higen Bundesstaaten verteilt werden. Warum hiervon im Urteil nun nichts mehr nichts zu lesen ist, bleibt unklar. Auch das agieren der Staatsanwaltschaft l\u00e4dt zu Fragen ein. Gegen die Freispr\u00fcche im Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft eine h\u00e4rtere Bestrafung der ehemaligen Sekret\u00e4rin und des ehemaligen Vertriebsleiters von H&amp;K erstreiten. Beide wurden in Stuttgart wegen Erschleichung einer Genehmigung nach \u00a7\u00a7 18 Abs. 2, Abs. 9 Au\u00dfenwirtschaftsgesetz (AWG) zu Bew\u00e4hrungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten h\u00e4tten nach Ansicht des Gerichts, jeweils Kenntnis davon gehabt, dass die deutschen Beh\u00f6rden die Genehmigung des Exports nach Mexiko nicht erteilt h\u00e4tten, wenn sie von falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen gewusst h\u00e4tten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte aber neben der Verurteilung nach AWG auch zus\u00e4tzlich eine Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) erreichen. Doch dieses Gesetz kennt den Tatbestand der Erschleichung einer Genehmigung nicht, sondern denjenigen der Lieferung ohne Genehmigung in \u00a7 3 Abs. 2 KrWaffKontrG. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft f\u00fchren die falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen zum Wegfall der darauf aufbauenden Genehmigung und in der Konsequenz zur Lieferung ohne Genehmigung. Das LG Stuttgart kam bei der Auslegung des Verwaltungsakts der Genehmigung zu einem anderen Ergebnis. Es stellte bei der Auslegung zentral darauf ab, dass es in den erteilten Genehmigung f\u00fcr H&amp;K wortw\u00f6rtlich ausschlie\u00dflich hie\u00df \u201ef\u00fcr den Endverbleib in Mexiko\u201c. Die einzelnen Bundesstaaten aus den gef\u00e4lschten Endverbleibserkl\u00e4rungen wurden in der Genehmigung nicht nochmal separat erw\u00e4hnt. Daher ergebe sich auch keine Beschr\u00e4nkung der Genehmigung auf diese Staaten, f\u00fchrte das LG Stuttgart aus. Im Ergebnis steht der Grundsatz der Verwaltungsakzessoriet\u00e4t einer Strafbarkeit entgegen. Verwaltungsrechtlich sei nach Ansicht des LG Stuttgart zwischen Genehmigungsvoraussetzung und Inhalt der Genehmigung zu unterscheiden. Das Strafrecht m\u00fcsse dies entsprechend beachten. Die falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen welche H&amp;K den Beh\u00f6rden vorlegten seien auch weder eine Auflage noch eine Inhaltsbestimmung und ihnen sei auch keine aufl\u00f6sende Bedingung zu entnehmen. Es fehlen nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts auch tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die damit betrauten Beh\u00f6rdenmitarbeiter der Entscheidungsbeh\u00f6rden die Beschr\u00e4nkung auf einzelne Bundestaaten in irgendeiner Weise zum Bestandteil der Genehmigung gemacht h\u00e4tten, oder dies intendiert gewesen sei. \u201eWir sind \u00fcberzeugt\u201c so der Vorsitzende Richter in seiner m\u00fcndlichen Urteilsverk\u00fcndung, \u201edass weder eine Endverbleibserkl\u00e4rungen als solche noch der tats\u00e4chliche Endverbleib verwaltungsrechtlich zum Bestandteil einer Genehmigung gemacht werden kann\u201c. Das sieht der ehemalige Pr\u00e4sident des Bundesausfuhramtes Dr. Arnold Wallraff anders. Dieser stellte klar: \u201eVerwaltungsrechtlich ist v\u00f6llig klar, das geh\u00f6rt dazu. Strafjuristen, die sich damit nicht so oft besch\u00e4ftigen, wenn ich das mal so vorsichtig formuliere, m\u00f6gen das anders sehen, und so war das wohl in dem in Stuttgart entschiedenen Fall.\u201c Das Gericht argumentiert schlussendlich damit, es m\u00fcsse hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Kriegswaffenkontrollgesetz \u2013 im Gegensatz zum Au\u00dfenwirtschaftsgesetz \u2013 das Erschleichen der Genehmigung nicht als strafbare Handlung bewertet. Gegen diese Argumentation des Gerichts wandte sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Jochen Weingarten, der Vertreter der Bundesanwaltschaft argumentierte in der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem BGH Mitte Februar 2021: Die Genehmigung m\u00fcsse so ausgelegt werden, dass diese sich nur auf die in der Endverbleibserkl\u00e4rungen angegebenen Orte beziehe, denn die Endverbleibserkl\u00e4rungen sei schlie\u00dflich Teil des Genehmigungsantrags. \u00c4hnlich hatte auch das Landgericht Kiel nach unserer Strafanzeige gegen SigSauer in einer Entscheidung aus 2019 argumentiert. Ihr lag eine Waffenlieferung in die USA durch den Hersteller Sig Sauer zugrunde, die tats\u00e4chlich \u00fcber eine Schwesterfirma aus den USA weiter nach Kolumbien versandt wurde. Das LG Kiel wertete die Endverbleibserkl\u00e4rungen als verwaltungsrechtliche Bedingung. Der weitere Export nach Kolumbien versto\u00dfe entsprechend gegen die Bedingung der Genehmigung, sodass die urspr\u00fcnglich genehmigten Ausfuhren (r\u00fcckwirkend) ohne Genehmigung erfolgt seien (LG Kiel, Urt. v. 03.04.2019, Az. 3 KLs 3\/18). Damit folgt das LG Kiel auch der Einsch\u00e4tzung von Dr. Arnold Wallraff. Allerdings ist bei der anderen Auslegungen durch das LG Stuttgart und den BGH eine planwidrige Regelungsl\u00fccke im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht zu \u00fcbersehen. Der naheliegendste Gedanke, dass die Beh\u00f6rde statt dem Zentrallager in \u201eMexiko\u201c einfach die zul\u00e4ssigen Bundesstaaten in der Genehmigung h\u00e4tte angegeben k\u00f6nnen, womit dann alles eindeutig gewesen w\u00e4re, erweist sich bei n\u00e4herer Betrachtung als rechtlich kaum umsetzbar. Verglichen mit Deutschland k\u00f6nnte man sonst Waren nach Baden-W\u00fcrttemberg Verkaufen, nicht aber nach Bayern. Das w\u00fcrde bedeuten, bei einem Verkauf von Waffen an die Deutsche Bundespolizei m\u00fcsste seitens des Waffenh\u00e4ndlers sichergestellt werden das diese dann nur in den entsprechenden Bundesl\u00e4ndern eingesetzt werden w\u00fcrden. Das w\u00fcrde aber auch bedeuten das in diesem Fall, dem Waffenh\u00e4ndler das handeln eines Dritten zugerechnet werden w\u00fcrde. Dies ist Verwaltungsrechtlich jedoch unzul\u00e4ssig. Das Landgericht f\u00fchrt dazu richtigerweise aus, dass die Frage der tats\u00e4chlichen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit eines Waffenexports darf sich nicht im Nachhinein durch ein f\u00fcr den Exportantragsteller ungewisses und von ihm nicht zu beeinflussendes Ereignis \u2013 in diesem Fall dem tats\u00e4chlichen Endverbleib \u2013 bestimmen lassen darf. Dies f\u00fchrt im Ergebnis dazu, dass wenn das Waffenunternehmen selbst vom angegeben Ort Waffen weiter exportiert, liegt eine dem Exportantragsteller zurechenbare Umgehung vor. Wenn aber der Waffenhersteller wie im Fall H&amp;K nur wei\u00df, dass der Exporteur selbst sich nicht an die Endverbleibserkl\u00e4rungen halten wird, scheidet nun eine Strafbarkeit nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz damit aus. \u201eBislang wird von Seiten der Bundesregierung argumentiert, Endverbleibserkl\u00e4rungen seien Teil einer R\u00fcstungsexportgenehmigung und k\u00f6nnten sicherstellen, dass aus Deutschland exportierte Waffen nicht an unerw\u00fcnschte Empf\u00e4nger weitergegeben w\u00fcrden,\u201d f\u00fchrt unser Anwalt Holger Rothbauer aus. \u201eMit dem Urteil, dass die Stuttgarter Einsch\u00e4tzung best\u00e4tigt, Endverbleibserkl\u00e4rungen seien kein Bestandteil der Exportgenehmigung, wird ein bisheriges Kernst\u00fcck der deutschen R\u00fcstungsexportkontrolle ad absurdum gef\u00fchrt. Damit wird best\u00e4tigt, was wir bereits seit Jahren kritisieren. Endverbleibserkl\u00e4rungen sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen und werden vielmehr als Feigenblatt f\u00fcr heikle Gesch\u00e4fte genutzt\u201c, so Rothbauer weiter. Da die Endverbleibserkl\u00e4rungen das Herzst\u00fcck der deutschen Kriegswaffenexportkontrolle sind, besteht nun eiliger Handlungsbedarf des Gesetzgebers diese planwidrige Regelungsl\u00fccke zu Schlie\u00dfen. Kurzer Exkurs f\u00fcr Interessierte, was macht eigentlich die H&amp;K-Revision? Auch H&amp;K hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht Stuttgart zog bei H&amp;K die rechtswidrig erzielten Ums\u00e4tze wegen der erschlichenen Genehmigungen in H\u00f6he von 3,7 Millionen Euro ein. H&amp;K machte in der Revision unter anderem Verj\u00e4hrung geltend. Doch es sah von anfang an schlecht f\u00fcr die Revision aus: Das Bundesverfassungsgericht hat k\u00fcrzlich entschieden, dass die strafrechtliche Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung bei verj\u00e4hrten Erwerbstaten mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschl. v. 10.02.2021, 2 BvL 8\/19). So wurde ein gro\u00dfteil dieser Summe vom BGH best\u00e4tigt, ausschlie\u00dflich f\u00fcr ca. 600.000\u20ac wird nun eine weitere Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht in einem \u00e4hnlichen Fall abgewartet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach unserer Strafanzeige im Jahr 2010 endete vor dem BGH nun ein langer Prozess mit einem Paukenschlag. Nachdem das LG Stuttgart zwischen 2018 und 2019 den Fall illegaler Waffenexporte von H&amp;K verhandelt hat, in welchem es zum Urteil gelangte, dass die Genehmigung f\u00fcr den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserkl\u00e4rungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-371","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/371","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=371"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/371\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":993,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/371\/revisions\/993"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=371"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=371"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rib-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=371"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}